Merkblätter und Richtlinien
Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006
Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 1990 (AWG) verfügt Österreich über eine gute Rechtsgrundlage für die Entwicklung einer zukunftsorientierten Abfallwirtschaft und fördert die Weiterführung in Richtung der nachhaltigen Entwicklung
Homepage Lebensministerium
Merkblatt für den Abfallbeauftragten
Mit 1. Oktober 1995 sind bundesweit sämtliche Betriebe mit 100 oder mehr Arbeitnehmern gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. 325/1990 i.d.g.F., § 9 Abs. 6) verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter schriftlich zu bestellen und der Behörde bekanntzugeben. Der Behörde obliegt die Anerkennung des Abfallbeauftragten sowie dessen Stellvertreter.
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Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen
In der österreichischen Abfallwirtschaft ist auf Grund der Deponieverordnung (BGBl. Nr. 164/1996) und des Abfallwirtschaftsgesetzes i.d.g.F. (seit der AWG-Novelle Deponien, BGBl. I Nr. 90/2000) seit 2004 eine Vorbehandlung von Abfällen vor der Deponierung mit entsprechenden Verfahren erforderlich.
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Abfallwirtschaftskonzepte
Das Abfallwirtschaftskonzept hat Angaben über zu erwartende Abfälle, betriebliche Vorkehrungen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung zu enthalten. Die Pflicht zur Vorlage hängt davon ab, ob eine Neuanlage errichtet, eine Altanlage geändert wird bzw. wieviele Arbeitnehmer bei der Altanlage beschäftigt sind.
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Abfallwirtschaftskonzept-Vorlage
Download RTF-File, 472 KB
Leitfaden Farb- und Lackabfälle
Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Lackieranlagen müssen betriebsspezifisch auch auf technische und wirtschaftliche Parameter eingehen, um Akzeptanz zu finden.
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Mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 1990 (AWG) verfügt Österreich über eine gute Rechtsgrundlage für die Entwicklung einer zukunftsorientierten Abfallwirtschaft und fördert die Weiterführung in Richtung der nachhaltigen Entwicklung
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Merkblatt für den Abfallbeauftragten
Mit 1. Oktober 1995 sind bundesweit sämtliche Betriebe mit 100 oder mehr Arbeitnehmern gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (BGBl. 325/1990 i.d.g.F., § 9 Abs. 6) verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter schriftlich zu bestellen und der Behörde bekanntzugeben. Der Behörde obliegt die Anerkennung des Abfallbeauftragten sowie dessen Stellvertreter.
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Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen
In der österreichischen Abfallwirtschaft ist auf Grund der Deponieverordnung (BGBl. Nr. 164/1996) und des Abfallwirtschaftsgesetzes i.d.g.F. (seit der AWG-Novelle Deponien, BGBl. I Nr. 90/2000) seit 2004 eine Vorbehandlung von Abfällen vor der Deponierung mit entsprechenden Verfahren erforderlich.
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Das Abfallwirtschaftskonzept hat Angaben über zu erwartende Abfälle, betriebliche Vorkehrungen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung zu enthalten. Die Pflicht zur Vorlage hängt davon ab, ob eine Neuanlage errichtet, eine Altanlage geändert wird bzw. wieviele Arbeitnehmer bei der Altanlage beschäftigt sind.
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Leitfaden Farb- und Lackabfälle
Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Lackieranlagen müssen betriebsspezifisch auch auf technische und wirtschaftliche Parameter eingehen, um Akzeptanz zu finden.
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