Verordnungen
Abfallnachweisverordnung
(BGBl. Nr. 65/1991 idgF.) Diese Verordnung regelt die Aufzeichnungs-, Melde- und Nachweispflicht der Abfall (Altöl)- besitzer im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes.
Abfallnachweisverordnung
Batterieverordnung
Die Verordnung zur Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren beinhaltet eine Rücknahmepflicht des Handels, wodurch eine vom Hausmüll getrennte Erfassung aller Batterien und Akkus gewährleistet werden soll, sowie eine Schadstoffbegrenzung für Quecksilber und Cadmium in gewissen Batterien.
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Baurestmassentrennverordnung
Die Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien regelt die Trennung wesentlicher, im Rahmen einer Bau- oder Abbruchtätigkeit anfallender Materialien (mineralischer Bauschutt, Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch-, Holz-, Metall- und Kunststoffabfälle sowie Baustellenabfälle) ab einer bestimmten Mengenschwelle, um eine Verwertung zu ermöglichen.
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Bioabfallverordnung
Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle legt fest, welche biologisch abbaubaren Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind, sofern diese nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte verwertet (kompostiert) werden.
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Deponieverordnung
Durch die Erlassung der Verordnung über eine obertägige Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) wird ein verbindlicher Stand der Technik für die Deponierung von Abfällen festgelegt, der in Erfüllung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes insbesondere die Qualität abzulagernder Abfälle in den Vordergrund rückt.
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Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle
Die Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen und Problemstoffen (Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle) ist mit 1. März 1998 in Kraft getreten.
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Kompostverordnung
Die Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen ist am 1. September 2001 in Kraft getreten.
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Kühlgeräteverordnung
Die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten legt eine Rücknahme- und Pfandverpflichtung für Altkühlgeräte fest, um eine stoffliche Verwertung sowie fachgerechte Entsorgung der anfallenden Reststoffe zu gewährleisten.
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Lampenverordnung
Die Verordnung über die Rücknahme, Pfanderhebung und umweltgerechte Behandlung von bestimmten Lampen (Lampenverordnung) gewährleistet durch die Rücknahmeverpflichtung des Handels und eine Pfandregelung die geordnete Rückführung von Leuchtstoffröhren und ähnlichen Lampen.
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Schmiermittelverordnung
Mit der Verordnung über das Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen erfolgt eine Schadstoffentfrachtung von Schmiermitteln und Motorölen durch das Verbot von PCB-, PCT-, Cd-, Hg-, As- und halogenhaltigen Zusätzen.
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Verbrennungsverordnung
Mit 1. Februar 1999 ist die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen, BGBl. II Nr. 22/1999, in Kraft getreten.
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VerpackVO 1996
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen legt eine Rücknahmeverpflichtung von Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen fest.
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Verpackungszielverordnung
Mit der Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen werden Quoten der Wiederverwendung, der umweltgerechten Verwertung und der energetischen Nutzung für Getränkeverpackungen normiert.
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VO Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen
Die Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von wiederbefüllbaren Getränkeverpackungen aus Kunststoffen sieht ein obligatorisches Pfand von 0,29 € für wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoffen vor.
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VO Kennzeichnung von Kunststoff-Verpackungen
Für die effizientere Verwertung getrennt gesammelter Kunststoffverpackungen bzw. als Hilfestellung für Konsumenten und Verwertungsbetriebe werden die stofflich verwertbaren Kunststoffe ab einer gewissen Größe der Verpackung einer besonderen Kennzeichnung unterworfen.
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(BGBl. Nr. 65/1991 idgF.) Diese Verordnung regelt die Aufzeichnungs-, Melde- und Nachweispflicht der Abfall (Altöl)- besitzer im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes.
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Batterieverordnung
Die Verordnung zur Rücknahme und Schadstoffbegrenzung von Batterien und Akkumulatoren beinhaltet eine Rücknahmepflicht des Handels, wodurch eine vom Hausmüll getrennte Erfassung aller Batterien und Akkus gewährleistet werden soll, sowie eine Schadstoffbegrenzung für Quecksilber und Cadmium in gewissen Batterien.
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Baurestmassentrennverordnung
Die Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien regelt die Trennung wesentlicher, im Rahmen einer Bau- oder Abbruchtätigkeit anfallender Materialien (mineralischer Bauschutt, Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch-, Holz-, Metall- und Kunststoffabfälle sowie Baustellenabfälle) ab einer bestimmten Mengenschwelle, um eine Verwertung zu ermöglichen.
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Bioabfallverordnung
Die Verordnung über die getrennte Sammlung biogener Abfälle legt fest, welche biologisch abbaubaren Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind, sofern diese nicht im unmittelbaren Bereich des Haushaltes oder der Betriebsstätte verwertet (kompostiert) werden.
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Deponieverordnung
Durch die Erlassung der Verordnung über eine obertägige Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) wird ein verbindlicher Stand der Technik für die Deponierung von Abfällen festgelegt, der in Erfüllung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes insbesondere die Qualität abzulagernder Abfälle in den Vordergrund rückt.
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Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle
Die Verordnung über die Festsetzung von gefährlichen Abfällen und Problemstoffen (Festsetzungsverordnung gefährliche Abfälle) ist mit 1. März 1998 in Kraft getreten.
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Kompostverordnung
Die Verordnung über Qualitätsanforderungen an Komposte aus Abfällen ist am 1. September 2001 in Kraft getreten.
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Kühlgeräteverordnung
Die Verordnung über die Rücknahme von Kühlgeräten legt eine Rücknahme- und Pfandverpflichtung für Altkühlgeräte fest, um eine stoffliche Verwertung sowie fachgerechte Entsorgung der anfallenden Reststoffe zu gewährleisten.
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Lampenverordnung
Die Verordnung über die Rücknahme, Pfanderhebung und umweltgerechte Behandlung von bestimmten Lampen (Lampenverordnung) gewährleistet durch die Rücknahmeverpflichtung des Handels und eine Pfandregelung die geordnete Rückführung von Leuchtstoffröhren und ähnlichen Lampen.
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Schmiermittelverordnung
Mit der Verordnung über das Verbot bestimmter Schmiermittelzusätze und Verwendung von Kettensägenölen erfolgt eine Schadstoffentfrachtung von Schmiermitteln und Motorölen durch das Verbot von PCB-, PCT-, Cd-, Hg-, As- und halogenhaltigen Zusätzen.
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Verbrennungsverordnung
Mit 1. Februar 1999 ist die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen, BGBl. II Nr. 22/1999, in Kraft getreten.
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VerpackVO 1996
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen legt eine Rücknahmeverpflichtung von Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen fest.
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Verpackungszielverordnung
Mit der Verordnung über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen werden Quoten der Wiederverwendung, der umweltgerechten Verwertung und der energetischen Nutzung für Getränkeverpackungen normiert.
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VO Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen
Die Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von wiederbefüllbaren Getränkeverpackungen aus Kunststoffen sieht ein obligatorisches Pfand von 0,29 € für wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoffen vor.
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VO Kennzeichnung von Kunststoff-Verpackungen
Für die effizientere Verwertung getrennt gesammelter Kunststoffverpackungen bzw. als Hilfestellung für Konsumenten und Verwertungsbetriebe werden die stofflich verwertbaren Kunststoffe ab einer gewissen Größe der Verpackung einer besonderen Kennzeichnung unterworfen.
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