Gefahrgutbeauftragter
Ihr Experte für gefährliche Güter
Jedes Unternehmen, das gefährliche Güter befördert, braucht einen Experten, der für die allgemeine Sicherheit garantiert.
Das regelt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) in Übereinstimmung mit EU-Richtlinien und unter Bezugnahme auf die ÖNORM S 2105 "Klassifizierung und Verpackung von gefährlichen Abfällen für den Transport". Unternehmen, deren Tätigkeit demnach den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und auf der Wasserstraße bzw. das mit der Beförderung zusammenhängende Be- und Entladen umfasst, müssen der Behörde einen qualifizierten Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung - einen Gefahrgutbeauftragten - benennen.
Eine Ausnahme von der Regelung wird nur Unternehmen gewährt, die gefährliche Güter ausschließlich im Rahmen der freigestellten und begrenzten Mengen befördern.
Trotz der gesetzlichen Notwendigkeit hat ein Großteil der Unternehmen noch keinen speziell ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten.
Gefahrgutexperten Um diesem Zustand Abhilfe zu schaffen, hat Saubermacher Gefahrgutexperten für Sie in seinem Team. Durch jahrelange Erfahrung kennen sie alle Aspekte der Gefahrgutbeförderung und garantieren einen reibungslosen Ablauf Ihrer Transportprozesse.
Das Arbeitsgebiet der Saubermacher-Profis umfasst unter anderem:
1. Administration von Verfahren, mit denen die Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung der beförderten gefährlichen Güter sichergestellt werden sollen;
2. Koordination des Vorgehens des Unternehmens, um beim Kauf von Beförderungsmitteln den besonderen Erfordernissen des Gefahrguttransports Rechnung zu tragen;
3. Durchführung von Verfahren, mit denen das für die Beförderung gefährlicher Güter oder für das Be- oder Entladen verwendete Material überprüft wird;
4. Eingehende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;
5. Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei Zwischenfällen während der Be- oder Entladung oder der Beförderung gefährlicher Güter;
6. Durchführung von Untersuchungen und, wenn erforderlich, Erstellung von Berichten über Unfälle, Zwischenfälle oder Gesetzesverstöße, die während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Be- oder Entladens festgestellt wurden;
7. Einführung geeigneter Maßnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstößen verhindert werden soll;
8. Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und der besonderen Anforderungen der Beförderung gefährlicher Güter bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern oder sonstigen Dritten;
9. Überprüfung, ob das mit der Gefahrgutbeförderung oder dem Be- oder Entladen der gefährlichen Güter betraute Personal über verständliche Arbeitsanleitungen und Anweisungen verfügt;
10. Einführung von Maßnahmen zur Aufklärung über die Gefahren bei der Beförderung sowie beim Be- und Entladen gefährlicher Güter;
11. Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen sowie der Vorschriftsmäßigkeit dieser Papiere und Ausrßstungen;
12. Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für das Be- und Entladen.
Ihre Vorteile:
Gefahrguttransporte verlangen erfahrene Experten. Diese stellt Saubermacher Ihnen zur Verfügung. Die versierten Saubermacher-Gefahrgutspezialisten übernehmen Organisation, Administration und behördliche Vor- und Nachbereitung Ihrer Transporte. Vertrauen Sie den Besten: Saubermacher - Erfolg und Sicherheit aus einer Hand.
Ihr Ansprechpartner:
Sie interessieren sich für diese Dienstleistung? Treten Sie mit uns in Kontakt! Ihr regionaler Ansprechpartner zum Thema Gefahrgutbeauftragter steht Ihnen jederzeit für Informationen und Fragen zur Verfügung.
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