SURE- & REDcert-EU-Erklärungen
Für Abfälle, die relevant für die Renewable Energy Directive i.d.g.F. sind, werden die Bestimmungen des REDcert- und des SURE-EU-Systems akzeptiert. Das jeweils zutreffende Zertifizierungssystem wird auf der Homepage von Saubermacher ausgewiesen; weitere Informationen hierzu sind ebenfalls dort abrufbar.
Der Auftraggeber verpflichtet sich jährlich eine gültige Selbsterklärung für Abfälle und Reststoffe gemäß dieser Renewable Energy Directive i.d.g.F. sowie nach Maßgabe der jeweils geltenden Zertifizierungssysteme abzugeben. Diese Selbsterklärung gilt durch Abschluss dieses Entsorgungsvertrages als abgegeben, sofern der Abfall sowie dessen Entstehungsprozess durch Angabe der Artikelbezeichnung und der Abfallschlüsselnummer festgehalten werden.
Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die auf der Homepage von Saubermacher veröffentlichte Muster-Selbsterklärung Vertragsbestandteil wird, sofern er deren Geltung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss dieser Vereinbarung schriftlich widerspricht. Mit Bezahlung der Rechnung und damit verbundener Kenntnisnahme des Lieferscheins bestätigt der Lieferant die aufrechte Gültigkeit der Selbsterklärung. Diese verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine wesentlichen Änderungen eintreten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich Umstände ändern, die die Richtigkeit oder Anwendbarkeit der Selbsterklärung beeinträchtigen.