ISCC- & SURE-Erklärungen
Die jeweilige Selbsterklärung für die Lieferung von Abfällen, die relevant für die Renewable Energy Directive i.d.g.F., insbesondere von Altspeiseöl, Altholz, Klärschlamm und Nahrungsmittelabfälle sowie Ersatzbrennstoffe ist gültiger Vertragsbestandteil zwischen der Saubermacher Dienstleistungs AG und ihren Kunden. Der Kunde wird im Angebot, im Vertrag und in den AGB auf die Selbsterklärungen hingewiesen. Wenn die Selbsterklärung Bestandteil des schriftlichen Vertrages ist, gilt sie ab dem Gültigkeitsdatum des Vertrages als anerkannt. Wenn die Selbsterklärung über das schriftliche Angebot oder über die AGB in den Vertrag einbezogen wird, gilt sie als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung des Angebots oder Zusendung des Verweises auf die AGB gegenüber der Saubermacher Dienstleistungs AG seinen Widerspruch erklärt. Wenn der Kunde der Geltung der Selbsterklärung nicht widerspricht, wird dies als Zustimmung gewertet und die Selbsterklärung gilt mit Ablauf der 14 Tage als anerkannt.