Porträt von Andreas Opelt, COO von Saubermacher AG, im Anzug mit roter Krawatte vor weißem Hintergrund. Er engagiert sich für Kreislaufwirtschaft und sicheres Batterierecycling.
25. Juni 2025

Batterierecycling ist kein
Nice-to-have – es ist Pflicht

Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken für Sicherheit und Umwelt. Warum die Recyclingquote in Europa noch unter dem Ziel liegt, welche Herausforderungen die neue EU-Batterieverordnung mit sich bringt und wie KI und starke Partnerschaften dabei unterstützen, Kreisläufe zu schließen, erklärt Saubermacher COO Andreas Opelt im Interview. Der Appell an die Branche: Es braucht mehr Kooperation, klare Kennzeichnung und ein System, das Sammeln belohnt.

Wie gestaltet sich die aktuelle Situation beim Recycling von Haushaltsbatterien?

Der Markt ist derzeit stabil, wird aber aufgrund neuer EU-Vorgaben zu Sammelquoten – 73 % ab 2030 – in den nächsten Jahren wachsen: Allein in Deutschland wurden im Jahr 2023 über 55.000 Tonnen Batterien in Verkehr gebracht. Nur etwa die Hälfte davon gelangt tatsächlich in den Rücklauf einer getrennten Sammlung. Europaweit liegt die Sammelquote bei rund 46 %. Das bedeutet: Millionen Batterien bleiben in Geräten verbaut, landen im Rest-bzw. Verpackungsmüll oder liegen ungenutzt in Haushalten. Das ist nicht nur ein Verlust wertvoller Rohstoffe, sondern birgt auch erhebliche Sicherheitsrisiken. Besonders Lithiumbatterien gelten als kritisch – sie können bei falscher Lagerung oder Beschädigung Brände auslösen, etwa in Sammelfahrzeugen, Aufbereitungsanlagen oder bei der Zwischenlagerung. In Deutschland liegt der Anteil an in Verkehr gebrachten LI-Ion Batterien mittlerweile bei über 25 %.

Was sind Hür­den für die Re­cy­cling­be­trie­be?

Die EU plant die Ein­stu­fung ge­misch­ter Haus­halts­bat­te­ri­en als „ge­fähr­li­cher Ab­fall“. Im Zu­ge der Über­ar­bei­tung des Eu­ro­päi­schen Ab­fall­ver­zeich­nis­ses wur­de die Ein­stu­fung von so­ge­nann­ter „Schwarz­mas­se“ als ge­fähr­li­cher Ab­fall be­reits be­schlos­sen. Die­se Än­de­run­gen füh­ren da­zu, dass die La­ge­rung sol­cher Ab­fäl­le An­pas­sun­gen be­ste­hen­der Be­triebs­ge­neh­mi­gun­gen er­for­der­lich macht. Dar­über hin­aus könn­ten be­trof­fe­ne An­la­gen künf­tig un­ter die Be­stim­mun­gen der Stör­fall­ver­ord­nung fal­len. Ein Schritt, der Ge­neh­mi­gun­gen und Be­triebs­kos­ten für Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men dras­tisch er­höht. Nach ADR dürfen nicht mehr als 330 kg Li­thi­um­bat­te­ri­en in ei­nem LKW ohne spezielle Transportverpackung transportiert werden. Generell ist für grenz­über­schrei­ten­den Trans­port da­mit ein auf­wän­di­ger No­ti­fi­zie­rungs­pro­zess nö­tig. Das ver­ur­sacht auch hö­he­re Lo­gis­tik­kos­ten und stren­ge­re Ver­si­che­rungs­auf­la­gen.

¹ Quelle zur Grafik

Wie ver­än­dert sich die La­ge durch den ge­plan­ten EU Bat­te­rie Pass?

Sie wird kom­ple­xer. Ab 2026 sol­len In­for­ma­tio­nen zu Ka­pa­zi­tät und Re­cy­cling­fä­hig­keit von Bat­te­ri­en an­ge­ge­ben wer­den müs­sen. Wei­te­re In­fos sol­len via QR Code er­reich­bar sein. Wo die­ser auf­ge­druckt wird, ist noch frag­lich. Bat­te­ri­en müs­sen zu­dem mit dem Sym­bol für die „ge­trenn­te Samm­lung“ ge­kenn­zeich­net sein, um auf die ord­nungs­ge­mä­ße Ent­sor­gung hin­zu­wei­sen. Al­les gut ge­meint – aber in der Pra­xis ist ei­ne sor­ten­rei­ne Sor­tie­rung trotz­dem oft schwer um­setz­bar. Der Grund: vie­le Bat­te­ri­en sind auf­grund ih­rer Grö­ße, Ver­pa­ckung, Ver­un­rei­ni­gun­gen oder Be­schä­di­gun­gen nicht ein­deu­tig er­kenn­bar. Ver­pack­te Bat­te­ri­en gel­ten zwar als si­cher, kön­nen je­doch kei­ner spe­zi­fi­schen Sor­tier­ka­te­go­rie zu­ge­wie­sen wer­den. Be­son­ders pro­ble­ma­tisch sind ver­gilb­te, ver­schmutz­te oder nicht ein­deu­tig iden­ti­fi­zier­ba­re Bat­te­ri­en – sie ent­zie­hen sich ei­ner ver­läss­li­chen Zu­ord­nung im Sor­tier­pro­zess. Zu­sätz­lich fehlt bei Bat­te­ri­en aus Nicht-EU-Län­dern häu­fig ei­ne kla­re oder kor­rek­te Kenn­zeich­nung der ent­hal­te­nen Zell­che­mie, was wei­te­re Un­si­cher­hei­ten ver­ur­sacht.

Wie be­geg­net Sau­ber­ma­cher die­sen Her­aus­for­de­run­gen?

Wir set­zen auf High­tech und Ko­ope­ra­ti­on: Ge­mein­sam mit der Mein­hardt Städ­ter­ei­ni­gung GmbH und Co. KG bau­en wir im süd­hes­si­schen Gins­heim-Gus­tavs­burg ei­ne der mo­derns­ten Bat­te­rie­re­cy­cling­an­la­gen Eu­ro­pas. Dort sor­tie­ren wir KI-ge­stützt bis zu 20.000 Ton­nen Haus­halts­bat­te­ri­en jähr­lich und trei­ben das Re­cy­cling di­rekt vor Ort vor­an. Dank mo­derns­ter Brand­schutz­sys­te­me ent­spricht die An­la­ge höchs­ten Si­cher­heits­stan­dards.

 

3D-Visualisierung der neuen KI-gestützten Batterierecyclinganlage in Ginsheim-Gustavsburg von Saubermacher und Meinhardt, die jährlich bis zu 20.000 Tonnen Batterien sortieren soll.
Die moderne Batterierecycling-Anlage in Ginsheim-Gustavsburg setzt Maßstäbe in puncto Sicherheit und Digitalisierung. KI-gestützte Sortierung und ausgeklügelte Brandschutzsysteme ermöglichen eine sichere und effiziente Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe – ein Schlüsselprojekt für die Circular Battery Economy.

Wa­rum ist Re­cy­cling wirt­schaft­lich sinn­voll, öko­lo­gisch not­wen­dig?

Ni­ckel, Zink und Man­gan – all das sind kri­ti­sche Roh­stof­fe und ma­chen 40 % der klas­si­schen Haus­halts­bat­te­rie aus, der Rest sind Me­tal­le. Wir kön­nen bis zu 85 % der Bat­te­rie­mas­se rück­ge­win­nen. Und das mit bis zu 95 % we­ni­ger En­er­gie­ein­satz als bei der Pri­mär­pro­duk­ti­on. Be­son­ders wir­kungs­voll sind hy­dro­me­tall­ur­gi­sche Ver­fah­ren. Für ei­ne funk­tio­nie­ren­de Kreis­lauf­wirt­schaft sind sol­che Tech­no­lo­gi­en der Schlüs­sel.

Der Ap­pell an die Bran­che?

Design for Recycling muss zum Standard werden. Hersteller, Handel und Entsorger müssen enger zusammenarbeiten. Wir brauchen klare Kennzeichnungen, digitale Rückverfolgbarkeit und europaweit einheitliche Regelungen. Nur so gelingt der Schritt von der Vision zur Realität – hin zu einer echten Circular Battery Economy. Zudem muss eine Methode etabliert werden, z.B. das vom VOEB proklamierte Cash-back-System, um für Lithium-Gerätebatterien eine annähernd 100 % Sammelquote zu gewährleisten, denn diese Batterien sind unsachgemäß gesammelt brandgefährlich.

 

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