Saubermacher Hauptsitz – Ecoport
16. Juni 2025

Kartellgericht bestätigt Geldbuße für Saubermacher

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt seit 2021 gegen eine große Zahl an Unternehmen aus der Abfallwirtschaft wegen kar­tell­recht­li­cher Verstöße. Saubermacher hat von Anbeginn der Un­ter­su­chun­gen vollumfänglich mit der BWB kooperiert. Das hat die Aufklärung deutlich erleichtert bzw. in etlichen Bereichen erst er­mög­licht. Wie bereits be­kannt, hat die BWB im September 2024 einen An­trag auf Geld­buße ge­gen Saubermacher gestellt. Das Kartell­gericht hat diesen nun be­stä­tigt. Damit ist der Be­schluss rechts­kräftig.

Im Untersuchungszeitraum von Juli 2002 bis März 2021 wickelte Saubermacher in Österreich insgesamt rund 1.000.000 (eine Million) Aufträge für unsere Kund:innen ab. Die BWB hat gemeinsam mit Saubermacher rund 80 Fälle in einem Zeitraum von 20 Jahren identifiziert, die kartellrechtlich wie auch nach unserem Werte- und Ethiksystem nicht akzeptabel sind. Wir sind tief betroffen, dass wir diese Fälle nicht ver­hin­dern konnten. Konsequent schärfen wir unser Compliance Management System bereits nach, damit so etwas nicht mehr eintreten kann.

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