
Kartellgericht bestätigt Geldbuße für Saubermacher
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ermittelt seit 2021 gegen eine große Zahl an Unternehmen aus der Abfallwirtschaft wegen kartellrechtlicher Verstöße. Saubermacher hat von Anbeginn der Untersuchungen vollumfänglich mit der BWB kooperiert. Das hat die Aufklärung deutlich erleichtert bzw. in etlichen Bereichen erst ermöglicht. Wie bereits bekannt, hat die BWB im September 2024 einen Antrag auf Geldbuße gegen Saubermacher gestellt. Das Kartellgericht hat diesen nun bestätigt. Damit ist der Beschluss rechtskräftig.
Im Untersuchungszeitraum von Juli 2002 bis März 2021 wickelte Saubermacher in Österreich insgesamt rund 1.000.000 (eine Million) Aufträge für unsere Kund:innen ab. Die BWB hat gemeinsam mit Saubermacher rund 80 Fälle in einem Zeitraum von 20 Jahren identifiziert, die kartellrechtlich wie auch nach unserem Werte- und Ethiksystem nicht akzeptabel sind. Wir sind tief betroffen, dass wir diese Fälle nicht verhindern konnten. Konsequent schärfen wir unser Compliance Management System bereits nach, damit so etwas nicht mehr eintreten kann.