
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt weitreichende Veränderungen
Fünf zentrale Fakten zur PPWR
1. Vermeidung und Reduktion von Verpackungen
Die PPWR sieht eine schrittweise Reduktion des Verpackungsvolumens vor – bis 2030 sollen Verpackungsabfälle um 10 % gesenkt werden. Vorgeschrieben sind u. a. die Reduktion von Leerraum in Versandverpackungen sowie der Verzicht auf unnötige Umverpackungen.
2. Mehrwegquoten
Für viele Verpackungstypen gelten künftig verpflichtende Mehrweganteile – etwa 40 % bei Transportverpackungen ab 2030, mit einem Anstieg auf 70 % bis 2040. Auch für Getränkeverpackungen sind Mehrwegquoten vorgesehen.
3. Design-for-Recycling und Rezyklateinsatz
Verpackungen müssen recyclingfreundlich gestaltet werden. Dazu gehören klare Anforderungen an die Materialauswahl (z. B. Monomaterialien) sowie ein verpflichtender Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklaten – bei PET-Verpackungen etwa 30 % bis 2030.
4. Harmonisierte Kennzeichnung
EU-weit einheitliche Symbole und Angaben zur Entsorgung sollen die Verbraucherinformation verbessern. Geplant ist auch ein digitaler Produktpass, der zusätzliche Informationen per QR-Code liefert.
5. Reporting- und Registrierungspflichten
Hersteller und Inverkehrbringer müssen sich in zentralen Registern anmelden und regelmäßig über Verpackungsmengen und Recyclingwege berichten. Verstöße können mit empfindlichen Geldstrafen sanktioniert werden – im Extremfall bis zu 2 % des Jahresumsatzes.
Ausblick
Die PPWR gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Unternehmen sollten daher rasch mit der Prüfung ihrer Verpackungssysteme beginnen und erste Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Vorgaben einleiten. Insbesondere in den Bereichen Design, Materialwahl, Logistik und Dokumentation sind rechtzeitig fundierte Entscheidungen gefragt.
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