Eine grafische Darstellung eines Paragrafenzeichens, das auf einer roten Basis steht und durch Metallstäbe mit glänzenden Kugeln verbunden ist. Das Bild symbolisiert rechtliche Vernetzung und Struktur, passend zu neuen Regelungen in der Abfallwirtschaft, wie der ALSAG-Novelle, Batterie-VO und AWG-Novelle, die Digitalisierung und Recyclingprozesse fördern.
11. Dezember 2024

Rechtsupdate: Neues aus der Abfallwirtschaft

Wich­ti­ge recht­li­che Än­de­run­gen in der Ab­fall­wirt­schaft ste­hen be­vor. Die AL­SAG-No­vel­le bringt ab 2025 neue Bei­trags­sät­ze und Zu­stän­dig­kei­ten. Zu­dem gilt es, die neu­en Re­ge­lun­gen zur Bat­te­rie­ver­ord­nung und der AWG-No­vel­le zu be­ach­ten, wel­che die Di­gi­ta­li­sie­rung und Re­cy­cling­pro­zes­se wei­ter vor­an­trei­ben.

Im Be­reich der Ab­fall­wirt­schaft gibt es zahl­rei­che recht­li­che Neue­run­gen, die für Un­ter­neh­men und Or­ga­ni­sa­tio­nen von Be­deu­tung sind. Hier sind die wich­tigs­ten Än­de­run­gen im De­tail:

AL­SAG-No­vel­len 2023/2024

Mit 1. Ja­nu­ar 2025 kommt es zu ei­ner In­dex­an­pas­sung der Al­SAG-Bei­trä­ge und da­mit zu ei­ner Er­hö­hung um et­wa 15 %. Ver­fah­rens­recht­lich kommt es zu ei­ner Än­de­rung der zu­stän­di­gen Be­hör­de für Al­SAG-Fest­stel­lungs­ver­fah­ren, ab 1. Ja­nu­ar 2025 ist da­für nicht mehr die Be­zirks­ver­wal­tungs­be­hör­de, son­dern der Lan­des­haupt­mann zu­stän­dig. Neu sind auch spe­zi­fi­sche ver­fah­rens- und ma­te­ri­en­recht­li­che Be­stim­mun­gen im AL­SAG zur Si­che­rung und Sa­nie­rung von Alt­las­ten. Zu­dem wird die För­de­rung von Flä­chen­re­cy­cling durch die Be­reit­stel­lung fi­nan­zi­el­ler Mit­tel aus den AL­SAG-Ein­nah­men un­ter­stützt. Da­von er­fasst sind et­wa die Er­stel­lung von Ent­wick­lungs­kon­zep­ten so­wie zur Un­ter­su­chung von Bö­den oder der Bau­sub­stanz.

Bat­te­rie-VO (EU) 2023/1542

Die neue EU-Ver­ord­nung sieht Re­ge­lun­gen für den ge­sam­ten Pro­dukt­zy­klus – von der Be­schaf­fung der Roh­stof­fe über die Her­stel­lung, den Ver­trieb, die Nut­zung bis hin zum En­de der Le­bens­dau­er, ein­schließ­lich der Samm­lung, Zer­le­gung und Re­cy­cling – vor. Wich­ti­ge As­pek­te sind die er­wei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung, ei­ne ver­bes­ser­te Re­cy­clin­gef­fi­zi­enz so­wie die Ein­füh­rung von Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten und Stoff­be­schrän­kun­gen.

AWG-No­vel­le 2024

Mit der AWG-No­vel­le wird die Di­gi­ta­li­sie­rung in der Ab­fall­wirt­schaft wei­ter vor­an­ge­trie­ben. Dies um­fasst die ef­fi­zi­en­te Ab­wick­lung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren durch die An­bin­dung an zu­sätz­li­che Re­gis­ter und die Er­mög­li­chung von Pi­lot­pro­jek­ten zur Er­pro­bung di­gi­ta­ler An­la­gen­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren. Dar­über hin­aus wer­den neue Re­ge­lun­gen zum ab 2025 gel­ten­den Ein­weg­pfand für Kunst­stoff­ge­trän­ke­gebin­de und Do­sen so­wie zur Re­gis­trie­rung und Mel­de­pflicht der zen­tra­len Stel­le für das Ein­weg­pfand fest­ge­legt. Es gibt auch Klar­stel­lun­gen zur Be­tei­li­gung von Um­welt­or­ga­ni­sa­tio­nen im Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren für Be­hand­lungs­an­la­gen.

Die Ab­fall­wirt­schaft er­weist sich durch die­se Viel­zahl an recht­li­chen Neue­run­gen ein­mal mehr als sehr dy­na­misch. Wir sind stets auf dem ak­tu­el­len Stand und in­for­mie­ren re­gel­mä­ßig über sämt­li­che Neue­run­gen. Sie ha­ben Fra­gen? Ger­ne steht Ih­nen un­ser Kun­den­ser­vice zur Ver­fü­gung.

 

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