Rechtsupdate: Neues aus der Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft gibt es zahlreiche rechtliche Neuerungen, die für Unternehmen und Organisationen von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Detail:
ALSAG-Novellen 2023/2024
Mit 1. Januar 2025 kommt es zu einer Indexanpassung der AlSAG-Beiträge und damit zu einer Erhöhung um etwa 15 %. Verfahrensrechtlich kommt es zu einer Änderung der zuständigen Behörde für AlSAG-Feststellungsverfahren, ab 1. Januar 2025 ist dafür nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörde, sondern der Landeshauptmann zuständig. Neu sind auch spezifische verfahrens- und materienrechtliche Bestimmungen im ALSAG zur Sicherung und Sanierung von Altlasten. Zudem wird die Förderung von Flächenrecycling durch die Bereitstellung finanzieller Mittel aus den ALSAG-Einnahmen unterstützt. Davon erfasst sind etwa die Erstellung von Entwicklungskonzepten sowie zur Untersuchung von Böden oder der Bausubstanz.
Batterie-VO (EU) 2023/1542
Die neue EU-Verordnung sieht Regelungen für den gesamten Produktzyklus – von der Beschaffung der Rohstoffe über die Herstellung, den Vertrieb, die Nutzung bis hin zum Ende der Lebensdauer, einschließlich der Sammlung, Zerlegung und Recycling – vor. Wichtige Aspekte sind die erweiterte Herstellerverantwortung, eine verbesserte Recyclingeffizienz sowie die Einführung von Lieferkettensorgfaltspflichten und Stoffbeschränkungen.
AWG-Novelle 2024
Mit der AWG-Novelle wird die Digitalisierung in der Abfallwirtschaft weiter vorangetrieben. Dies umfasst die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch die Anbindung an zusätzliche Register und die Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung digitaler Anlagengenehmigungsverfahren. Darüber hinaus werden neue Regelungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen sowie zur Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand festgelegt. Es gibt auch Klarstellungen zur Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen.
Die Abfallwirtschaft erweist sich durch diese Vielzahl an rechtlichen Neuerungen einmal mehr als sehr dynamisch. Wir sind stets auf dem aktuellen Stand und informieren regelmäßig über sämtliche Neuerungen. Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.