
Recyclinggips-Verordnung 2025: Trennpflicht für Gipsabfälle ab April
Ab 1. April 2025 tritt die Recyclinggips-Verordnung in Kraft, die eine wichtige Neuerung für alle Bau- und Abbruchunternehmen in Österreich mit sich bringt. Die Verordnung verpflichtet dazu, Gipsabfälle von anderen Baustellenabfällen getrennt zu sammeln. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die Kreislaufwirtschaft im Bereich des Bauwesens zu fördern und gleichzeitig die Umweltauswirkungen von Gipsabfällen zu minimieren. Dank dieser Verordnung steigt die Recyclingquote und auch die Qualität des Recyclinggips.
Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie, die darauf abzielt, den Gipskreislauf durch den Rückbau von Gebäuden und die Förderung der Wiederverwertung von Gipsmaterialien zu stärken. Ein weiteres wichtiges Ziel dieser Verordnung ist die Einhaltung der europäischen Vorgaben für hochwertiges Recycling. Der österreichische Gesetzgeber stellt so sicher, dass Gipsabfälle auch in Zukunft effizient und nachhaltig verarbeitet werden.
Ein Jahr vor dem geplanten Deponieverbot für Gipskartonplatten, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, müssen nun alle relevanten Akteure in der Baubranche ihre Entsorgungsprozesse anpassen. Wer künftig Gipskartonplatten oder andere Gipsabfälle entsorgen möchte, muss sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß getrennt und zum Recycling übergeben werden. Hierfür ist die GzG Gipsrecycling GmbH – ein Unternehmen von PORR, Saint-Gobain und Saubermacher – der ideale Partner. Der Betrieb übernimmt ab April 2025 die fachgerechte Annahme und das Recycling von Gipsabfällen und sorgt dafür, dass diese effizient und umweltgerecht verarbeitet werden.
Die GzG Gipsrecycling GmbH bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Entsorgung von Gipsabfällen an. Weitere Informationen zu den Annahmekriterien, Entsorgungskosten und der genauen Vorgehensweise finden Sie hier. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vor und stellen Sie sicher, dass Ihre Baustellen den Vorschriften entsprechen. Sie möchten mehr wissen? Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung.