
Saubermacher im Recht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die neue EU-Batterieverordnung ist kein politisches Signalpapier, sondern ein umfassender Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien neu reguliert – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Sie betrifft sämtliche Akteure der Wertschöpfungskette, definiert Mindeststandards und Kennzeichnungspflichten und sieht erstmals EU-weit einheitliche Recyclingquoten vor. Mit klaren Fristen und umfassenden Informationspflichten verändert sie die Anforderungen an Hersteller, Händler, Verbraucher und Entsorger.
Was ist der Anspruch der neuen EU-Batterieverordnung?
Die Verordnung verfolgt einen sehr weitereichenden Lebenszyklusansatz und setzt damit neue Standards in diesem Bereich. Das beginnt mit verpflichtenden Anforderungen an die Gewinnung der Rohstoffe für die Produktion von Batterien und endet mit Regelungen in Bezug auf das Abfallmanagement von Altbatterien. Im Ergebnis soll sichergestellt werden, dass Batterien nachhaltig produziert, effizient genutzt und am Ende ihres Lebens bestmöglich recycelt werden. Mit all diesen Maßnahmen soll eine verstärkte Kreislaufwirtschaft im Batteriensektor erreicht werden.
Was ist jetzt schon in Kraft, und was kommt später?
Grundsätzlich gilt die Verordnung seit dem 18. Februar 2024, einzelne Regelungsbereiche treten jedoch erst nach und nach in Kraft. Die Vorgaben zur Bewirtschaftung von Altbatterien gelten beispielsweise ab dem 18. August 2025. Das ist insbesondere deswegen relevant, weil es dazu auch noch innerstaatliche Umsetzungsakte braucht. Der österreichische Gesetzgeber ist hier bereits unter Zugzwang – das Gesetzespaket sollte noch im Sommer in die Begutachtung gehen. Eine für die Praxis ganz wesentliche Regelung ist ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen Geräte- und LV-Batterien vom Verbraucher mit handelsüblichen Werkzeugen wieder entnommen und ausgetauscht werden können. Damit reagiert man auf die Problematik von unsachgemäß entsorgten Batterien, die gerade bei Entsorgungs- und Recyclingbetrieben zum jetzigen Zeitpunkt das wohl größte Problem durch immer wieder ausgelöste Brände darstellen.
Welche Akteure sind betroffen?
Die Verordnung richtet sich sowohl an Hersteller, Importeure, Händler, Recycler und Rücknahmestellen. Für Hersteller bedeutet das konkret: Sie müssen sich registrieren, tragen im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung die Kosten für Sammlung und Verwertung, müssen ihre Produkte kennzeichnen und technische Mindestanforderungen erfüllen. Besonders wichtig sind auch die umfassenden Informationspflichten – gegenüber Behörden, aber auch gegenüber Endnutzern.
Wie sieht es mit der Sammlung und dem Recycling aus?
Die Verordnung bringt eine grundlegende Neuregelung der Altbatteriebewirtschaftung. Sie verpflichtet je nach Kategorie zumindest zu einer Mengenmeldung bei Sammelsystemen und legt dabei besonderen Wert auf die Aufbereitung beziehungsweise hochwertige stoffliche Verwertung durch spezialisierte Recyclingunternehmen.
Was bedeutet das für Österreich?
Akut muss Österreich noch innerstaatliche Umsetzungsakte auf den Weg bringen. Derzeit ist ein umfassendes Batterien-Begleitgesetz in Vorbereitung. Es soll unter anderem präzisieren, welche Pflichten die Hersteller haben, wie Sammel- und Verwertungssysteme organisiert werden sollen, welche Rolle Bevollmächtigte spielen und welche nationalen Behörden für Kontrolle und Sanktionierung zuständig sind.
Was ist Ihr Appell an die Praxis?
Auf Ebene der Endnutzer beziehungsweise Verbraucher braucht es eine stärkere Sensibilisierung in Bezug auf die korrekte Entsorgung und Rückgabe von Altbatterien. Falsch entsorgte Altbatterien haben sich aufgrund des hohen Brandpotentials zu einem der aktuell größten Probleme in der Abfallwirtschaft entwickelt. Die neue EU-Batterienverordnung wird dazu hoffentlich auch einen wesentlichen Teil beitragen.


