
Saubermacher im Recht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Europäische Kommission hat klare Vorstellungen davon, wie der Textilmarkt der Zukunft aussehen soll. Mit der Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien will sie bis 2030 erreichen, dass in der EU nur noch Textilerzeugnisse auf den Markt gelangen, die langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind. Was das konkret bedeutet, erläutert Umweltjurist Manuel Planitzer im Interview.
Was ist das Ziel der neuen Textilstrategie?
Die EU will kurz gesagt weg vom kurzlebigen Massenkonsum und hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Bis 2030 sollen Textilprodukte so gestaltet sein, dass sie nicht nur lange halten, sondern auch repariert bzw. recycelt werden können. Gleichzeitig soll es wirtschaftlich attraktive Systeme für Wiederverwendung und Reparatur geben. Die Textilbranche soll innovativ und zukunftsfähig werden – und ihren ökologischen Fußabdruck deutlich verringern.
Was ist schon beschlossen?
Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Mitgliedstaaten eine getrennte Sammlung von Alttextilien sicherstellen. Das ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine verbindliche Vorgabe aus der Abfallrahmenrichtlinie. In Österreich wurde das bereits gesetzlich umgesetzt. Die Sammlung muss so gestaltet sein, dass entweder eine Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein qualitativ hochwertiges Recycling möglich ist.
Wird es auch finanzielle Anreize oder Pflichten geben?
Ja, die EU plant eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse. Das heißt: Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Textilien in der EU, sollen künftig auch für das „End-of-life-Management“, also für die Sammlung und Behandlung nach dem (ersten) Lebenszyklus des Produktes, verantwortlich sein. Die Finanzierung soll über eine Herstellergebühr erfolgen. Als Anreiz zur Produktion von hochwertigeren Produkten, wird dieser Beitrag je nach Qualität der Textilien unterschiedlich hoch sein– je langlebiger, reparierbarer und recyclingfähiger ein Produkt ist, desto geringer sollen die Kosten sein. Diese Systeme einer erweiterten Herstellverantwortung kennen wir bereits aus anderen Sektoren, wie beispielsweise dem Verpackungs- bzw. dem Elektroaltgerätebereich, wo sich zeigt, dass dieser Ansatz durchaus erfolgsversprechend ist.
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Wann soll dieses EPR-System starten?
Die Annahme der notwendigen Richtlinienänderung im Umweltrat ist für den heurigen Sommer angekündigt. Danach folgen 20 Monate zur Umsetzung in nationales Recht und weitere zehn Monate für die Einführung der EPR-Systeme – insgesamt also rund zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung. Das klingt lang, ist aber für die betroffenen Unternehmen durchaus knapp bemessen, wenn man derartige Systeme neu implementieren muss.
Gibt es auch neue Verbote oder Produktanforderungen?
Ja, die neue Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist, enthält beispielsweise ein Verbot für das Vernichten unverkaufter Textilien und Schuhe. Dieses Verbot greift voraussichtlich ab Mitte 2026, gilt zunächst aber nur für „große“ und – nach einer Übergangsfrist – für „mittlere“ Unternehmen. Außerdem ist ein digitaler Produktpass vorgesehen, der voraussichtlich ab 2027 für Textilien verpflichtend wird. Darin sollen Informationen zur Materialzusammensetzung, Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit enthalten sein – mit dem Ziel, sowohl Recycling als auch bewussten Konsum zu erleichtern.
Was raten Sie Unternehmen jetzt?
Der gesamte Textilsektor steht vor einem großen Umbruch, das bietet erfahrungsgemäß aber gleichzeitig auch große Chancen für betroffene Unternehmen entlang der Herstellungs-, Konsum- und Recyclingkette, sofern rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen reagiert wird. Gerade „First Mover“ werden von Wettbewerbsvorteilen profitieren.


