Lüftungsrohre reinigen

Unsere Leistungen
- Gesetzlich vorgeschriebene Inspektion nach § 13 der Arbeitsstättenverordnung zur Überprüfung der Betriebssicherheit durch qualifizierte Techniker
- Bestandsaufnahme inkl. Videobefahrung (Vorher-Nachher-Vergleich)
- Behebung von Mängeln und Wiederherstellung der Betriebssicherheit
- Lüftungsreinigung mit modernem Equipment und nach aktuellem Stand der Technik
- Dokumentation der Reinigung inkl. Fotos (zur Vorlage bei Behörden)
- Ausstellen des Zertifikats nach erfolgreicher Feststellung der Betriebssicherheit
- Jährliche Inspektion und Wartung der Lüftungsanlagen
Ihr Vorteil
Ob in Bürogebäuden, Produktionsanlagen, öffentlichen Gebäuden oder in der Gastronomie: Eine regelmäßige Wartung der Abluft- und Zuluftanlage ist wesentlich für eine einwandfrei funktionierende Technik sowie für unsere Sicherheit und Gesundheit.
- Langjähriges Know-how im Facility-Bereich
- Rechtliche Absicherung (Brandschutz, Hygiene)
- Zeit- und Kostenersparnis: Umsetzung gleichzeitig mit der Revision und Industriereinigung
- Verringerung der Gefahr von Ausfallzeiten und des Energiebedarfs
- Versicherungsschutz mit gültigem Zertifikat
- Soforthilfe im Akutfall
- Alles aus einer Hand
Sie möchten diesen Service nutzen?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Häufige Fragen
Ein einfacher Wartungsvertrag reicht nicht aus! Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung beinhaltet eine umfassende Kontrolle der Betriebssicherheit Ihrer Lüftungsanlagen. Nur so können Sie rechtliche Anforderungen erfüllen und gleichzeitig den Versicherungsschutz Ihres Unternehmens sicherstellen. Wenn das Ergebnis der Kontrolle „nicht betriebssicher“ lautet, beheben wir die Mängel selbstverständlich für Sie.
Nein. Wenn die Betriebssicherheit gegeben ist, ist eine Reinigung nicht zwingend nötig. Nur die Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit ist nach § 13 der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben.
Werden bei der Inspektion der Lüftungsanlage durch den Techniker keine Mängel festgestellt, erhält der Kunde ein Zertifikat über die Betriebssicherheit. Eine Reinigung ist nicht zwingend erforderlich, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.
Bei festgestellten Mängeln an der Lüftungsanlage erheben wir diese detailliert und erarbeiten gemeinsam mit dem Kunden eine kosteneffiziente Lösung zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit.
Durch gezielte Inspektionen vermeiden Sie unnötige Ausgaben und maximieren die Effizienz Ihrer Anlagen. Die Kosten variieren je nach Anlagengröße. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.
Seit 15. Oktober 2024 wird die Betriebssicherheit von Lüftungsanlagen aktiv von der Arbeitsinspektion überprüft. Diese gesetzliche Regelung, die bereits seit 1999 besteht, dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie aller Personen, die sich in den Räumen aufhalten. Außerdem ist der Versicherungsschutz nur mit gültigem Zertifikat gegeben.