Lüftungsrohre reinigen

Zwei Mitarbeiter von Saubermacher führen eine Inspektion und Reinigung einer Lüftungsanlage durch. Einer bedient ein technisches Messgerät, während der andere eine Probe aus einem Rohr entnimmt. Beide tragen Sicherheitsausrüstung und arbeiten mit modernem Equipment. Fotorechte: Saubermacher
Wussten Sie, dass Sie Ihre Lüftungs­anlage einmal pro Jahr gesetzlich verpflichtend nach § 13 AStV einer Inspektion unterziehen müssen? Ein einfacher Wartungs­vertrag reicht nicht aus. Mit unserer jährlichen Prüfung sichern Sie jedoch Ihren Versicherungs­schutz ab und sorgen gegen Brände und Erkrankungen Ihrer Mitarbeiter vor. Saubermacher ist zuverlässiger Partner für Industrie, Gastronomie, Bildungs­einrichtungen, Kranken­häuser und Co.

Unsere Leistungen

  • Gesetzlich vor­geschriebene Inspektion nach § 13 der Arbeitsstätten­verordnung zur Überprüfung der Betriebs­sicherheit durch qualifizierte Techniker
  • Bestandsaufnahme inkl. Videobefahrung (Vorher-Nachher-Vergleich)
  • Behebung von Mängeln und Wieder­herstellung der Betriebs­sicherheit
  • Lüftungs­reinigung mit modernem Equipment und nach aktuellem Stand der Technik
  • Dokumentation der Reinigung inkl. Fotos (zur Vorlage bei Behörden)
  • Ausstellen des Zertifikats nach erfolgreicher Feststellung der Betriebs­sicherheit
  • Jährliche Inspektion und Wartung der Lüftungs­anlagen

Ihr Vorteil

Ob in Bürogebäuden, Produktionsanlagen, öffentlichen Gebäuden oder in der Gastronomie: Eine regelmäßige Wartung der Abluft- und Zuluft­anlage ist wesentlich für eine einwandfrei funktionierende Technik sowie für unsere Sicherheit und Gesundheit.

  • Langjähriges Know-how im Facility-Bereich
  • Rechtliche Absicherung (Brandschutz, Hygiene)
  • Zeit- und Kosten­ersparnis: Umsetzung gleichzeitig mit der Revision und Industrie­reinigung
  • Verringerung der Gefahr von Ausfall­zeiten und des Energie­bedarfs
  • Versicherungs­schutz mit gültigem Zertifikat
  • Soforthilfe im Akutfall
  • Alles aus einer Hand

 

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Häufige Fragen

Ein einfacher Wartungs­vertrag reicht nicht aus! Die gesetzlich vor­geschriebene Prüfung beinhaltet eine um­fassende Kontrolle der Betriebs­sicherheit Ihrer Lüftungs­anlagen. Nur so können Sie rechtliche Anforderungen erfüllen und gleichzeitig den Versicherungs­schutz Ihres Unternehmens sicherstellen. Wenn das Ergebnis der Kontrolle „nicht betriebssicher“ lautet, beheben wir die Mängel selbst­verständlich für Sie.

Nein. Wenn die Betriebs­sicherheit gegeben ist, ist eine Reinigung nicht zwingend nötig. Nur die Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit ist nach § 13 der Arbeits­stätten­verordnung vorgeschrieben.

Werden bei der Inspektion der Lüftungs­anlage durch den Techniker keine Mängel festgestellt, erhält der Kunde ein Zertifikat über die Betriebs­sicherheit. Eine Reinigung ist nicht zwingend erforderlich, was zu erheblichen Kosten­einsparungen führt.

Bei festgestellten Mängeln an der Lüftungs­anlage erheben wir diese detailliert und erarbeiten gemeinsam mit dem Kunden eine kosten­effiziente Lösung zur Wieder­herstellung der Betriebs­sicherheit.
Durch gezielte Inspektionen vermeiden Sie unnötige Ausgaben und maximieren die Effizienz Ihrer Anlagen. Die Kosten variieren je nach Anlagen­größe. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.

Seit 15. Oktober 2024 wird die Betriebs­sicherheit von Lüftungsanlagen aktiv von der Arbeitsinspektion überprüft. Diese gesetzliche Regelung, die bereits seit 1999 besteht, dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Mit­arbeiterinnen sowie aller Personen, die sich in den Räumen aufhalten. Außerdem ist der Versicherungs­schutz nur mit gültigem Zertifikat gegeben.

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