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Hinweisgeber

Saubermacher übernimmt Verantwortung und steht für gelebte Corporate Social Responsibility. Mit dem Saubermacher-Hinweisgebersystem können etwaige Verstöße/Fehltritte, die möglicherweise unmoralisch und illegal sind, berufliche Standards verletzen oder in einer anderen Weise nicht mit den Saubermacher Compliance Regeln, den Ethikleitlinien bzw. dem Hans Roth Wegweiser vereinbar sind, anonym gemeldet werden.

Die Erstmeldung geht dabei an eine externe Meldestelle (MeineBerater), um Ihren Schutz und Ihre Anonymität als Hinweisgeber noch stärker zu gewährleisten. Je nach Fall werden erst im Laufe der Recherchen andere Parteien oder Abteilungen in die Prüfungen involviert.

Sie können Ihre Informationen digital (anonym, direkt und schriftlich über das Hinweisgebersystem) bereitstellen. Es steht Ihnen frei, die Meldung anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten abzugeben. Bitte führen Sie an, für welches Unternehmen im Saubermacher-Konzern die Meldung abgeben wird.

Bevor Sie von dem Hinweisgebersystem Gebrauch machen, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie Ihre Bedenken direkt an einen Saubermacher-Mitarbeiter adressieren können.

Fragen & Antworten

Nein. Das Melden setzt keine Registrierung voraus. Unser Hinweisgebersystem ermöglicht zudem auch nach Absenden Ihrer Meldung eine aufrechte Kommunikation mit der Compliance-Organisation. Das System generiert für Sie einen entsprechenden Link und QR-Code, welcher Ihnen das weitere Kommunizieren und Teilen von zusätzlichen Informationen ermöglicht. Speichern Sie sich einfach nur den QR-Code oder Link ab, dann können Sie jederzeit Ihre Fälle nachverfolgen. Weiters steht Ihnen die „Chat“-Funktion zur Verfügung. Eine Registrierung und/oder das Einrichten eines eigenen Postkastens ist nicht erforderlich. Sie müssen auch in weiterer Folge keine Kontaktinformationen preisgeben.

Im System sind die Melder-Informationen als „anonym“ voreingestellt und können nur durch den Melder selbst geändert werden – das Melden unter Angabe Ihrer Kontaktdaten steht Ihnen jederzeit frei. Wir empfehlen, Meldungen über ein privates Gerät bzw. über ein privates Netzwerk an die Whistleblowing-Stelle zu erstatten.

Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (z. B. über die Qualität des Essens in der Kantine oder nicht erfolgte Beförderungen/Gehaltserhöhungen etc.) anzubringen. Hierfür stehen Ihnen Ihre Führungskräfte direkt zur Verfügung.

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz „Whistleblowing-Richtlinie“) gewährt Ihnen (als Hinweisgeber) Schutz vor Nachteilen durch das Unternehmen, sofern Sie berechtigte Verstöße/berechtigtes Fehlverhalten primär über das unternehmensinterne Hinweisgebersystem melden. Das bewusste Falschmelden und/oder Anschwärzen von Kollegen ist in jedem Fall ein Compliance-Verstoß und kann unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die bereits bestehenden Datenschutzinformationen. Bei Abschluss der Investigation erfolgt die Archivierung für eine – von der Organisation – festgelegte Dauer. Das Hinweisgebersystem stellt sicher, dass die Daten nach Ablauf der Löschfrist unwiederbringlich gelöscht werden.

Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung („Investigation“) eingeleitet. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Compliance-Organisation wichtig und wird durch das Hinweisgebersystem – konkret über die „Chat“-Funktion – ermöglicht; dies ohne Registrierung. Als Hinweisgeber erhalten Sie daher auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.