Schad- und Störstoff­erkundung

Umfassende Schad- und Störstofferkundung von Bauwerken durch unser chemisches Laboratorium für Umwelt und Gesundheit (clug Trofaiach).
Unser chemisches Laboratorium für Umwelt und Gesundheit (clug Trofaiach) führt sämtliche Untersuchungen, welche die Recycling-Baustoffverordnung vorschreibt, durch. Ziel dieser Verordnung ist u. a. die Sicherstellung der Qualität von Recycling-Baustoffen. Beispielsweise müssen bei Bau- und Abbruchtätigkeiten gefährliche Abfälle von nicht gefährlichen Abfällen getrennt werden. Häufig geht es hier um Schadstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), FCKW, HBCDD, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle (PCBs), Mineralölkohlenwasserstoffe und Holzschutzmittel wie PCP und Lindan. Sie als Bauherr sind dafür verantwortlich, dass diese gesundheitsschädlichen bzw. gefährlichen Stoffe vor Abbruch eines Bauwerkes identifiziert und entfernt werden. Die Dokumentation der Schad- und Störstofferkundung ist mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

Unsere Leistungen

  • Orientierende Schad- und Störstofferkundung nach ÖNORM B3151
    • Bei > 750 t Bau-/ Abbruchabfälle und < 3500m³ umbauter Raum
  • Umfassende Schad- und Störstofferkundung nach ÖNORM EN ISO 16000-32
    • Bei > 750 t Bau-/ Abbruchabfälle und > 3500m³ umbauter Raum
  • Durchführung und Dokumentation der Schad- und Störstofferkundung
  • Erstellung eines Rückbaukonzeptes
  • Bereitstellung einer rückbaukundigen Person sowie abfallwirtschaftliche Rückbaubegleitung
  • Durchführung der Schad- und Störstoffentfrachtung
  • Bestätigung der Entfrachtung mittels Freigabeprotokoll vor dem maschinellen Abbruch
  • Erstellung eines Entsorgungskonzeptes
  • Abbruch und Verwertung des Abbruchmaterials im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft

Ihre Vorteile

  • Voraussetzung für effiziente Sanierungen
  • Rechtssicherheit
  • Sicherstellung des Immobilienwertes
  • Klimaschutz durch Erhöhung der Recyclingquoten
  • Jahrzehntelange Erfahrung und qualifiziertes Fachpersonal
  • Akkreditiertes und unabhängiges chemisches Laboratorium
  • Wirtschaftliche und umweltfreundliche Verwertung

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Häufige Fragen

Eine Schad- und Störstofferkundung ist ab einer Abbruchmasse von 750 Tonnen verpflichtend. Darunter fallen keine Sanierungen und Umbauten von kleineren Gebäuden, wie zum Beispiel Einfamilienhäusern. Somit ist eine Schad- und Störstofferkundung in diesem Bereich nicht verpflichtend, wird jedoch angeraten.

Abbruchmaterialien von Privathaushalten aus kleineren Bauvorhaben können in Recyclinghöfen bzw. Altstoffsammelzentren der Gemeinden beziehungsweise der Abfallwirtschaftsverbände meist kostenfrei abgegeben werden. Jedoch müssen auch hier die gefährlichen Baustoffe wie Asbestzement (Eternit-Platten) getrennt gesammelt werden.

Gefährliche Abfälle (Schadstoffe), z. B. Asbest, teerhaltige Materialien, (H)FCKW-haltige Dämmplatten (XPS, EPS), sind von nicht gefährlichen Abfällen (Störstoffen) und von den zu recycelnden Baustoffen zu trennen. Hintergrund ist, dass die Schadstoffe das Recycling verhindern. Zudem beeinträchtigen Störstoffe die Qualität von Recycling-Baustoffen stark. Bodenaushubmaterial, Ausbauasphalt, Holz-, Metall-, Kunststoff- und Siedlungsabfälle sind ebenfalls voneinander und von den mineralischen Abfällen (Beton, Ziegel, Bauschutt) zu trennen. Sie haben noch Fragen? Unser Kundenservice beantwortet diese.

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