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Altlasten­sanierung

Lassen Sie sich jetzt ein komplettes Konzept zur Altlastensanierung von unseren Expertinnen und Experten zusammenstellen.
Altlasten sind im Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) geregelt. Es handelt sich um kontaminierte Böden, auf denen in der Vergangenheit
z. B. Tankstellen, Werkstätten oder Industriebetriebe existierten. Durch eine Altlastensanierung wird das Gefährdungspotenzial dieser Altstandorte reduziert (Dekontamination) und eine nachhaltige Nutzung möglich. Saubermacher übernimmt für Sie die komplette Konzeption, Koordination und Durchführung der Sanierung von Altlasten.

Unsere Leistungen

  • Prüfung möglicher Bodenkontaminationen unter Berücksichtigung des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG)
  • Abfallchemische Beurteilung
  • Erstellung eines Bodengutachtens
  • Erstellung eines Sanierungskonzeptes inkl. Sanierungsmaßnahmen
  • Behandlung von Grundwasserverunreinigungen
  • Unterschiedliche Möglichkeiten der Altlastensanierung
    • Ex-situ-Verfahren: Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt
    • In-situ-Verfahren: Kontaminationen werden vor Ort im Boden behandelt

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit
  • Koordination mit Behörden, z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Kompetente Beratung in allen Belangen der Umweltanalytik
  • Jahrzehntelange Erfahrung und qualifiziertes Fachpersonal
  • Innovative Lösungen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung
  • Umweltfreundliche und gesetzeskonforme Verwertung (unter Berücksichtigung des ALSAG und der Deponieverordnung)

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wir melden uns verlässlich innerhalb des nächsten Arbeitstages zurück.

 

Häufige Fragen

Die Kosten einer Altlastensanierung sind abhängig von der Größe des Grundstücks sowie dem Sanierungsverfahren, das angewandt wird. Je größer der Altstandort, desto teuer ist die Sanierung. Sie haben Fragen zu einer Altlastensanierung? Unsere Experten schauen sich Ihr Projekt vor Ort an und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot. Kontaktieren Sie unser Kundenservice-Team.

Eine Sanierung der Altlast ist vorgeschrieben, wenn eine Gefährdung für Mensch, Tier und die Umwelt vorliegt. Die Sanierungsmaßnahmen werden in drei Prioritätenklassen eingeteilt. Handelt es sich um Priorität 1, also definitiv gefährliche Altlasten, muss eine Sanierung unbedingt durchgeführt werden, um die Gefährdung aus dem Boden zu reduzieren. Der Grundstückseigentümer ist für die Sanierung verantwortlich.

Bevor Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, erkundigen Sie sich im Verdachtsflächenkataster und Altlastenkataster bzw. Altlastenatlas (vom Umweltbundesamt) über eine mögliche Eintragung und damit einen potentiellen Verdacht auf eine Kontamination. Bei Auftreten von Unklarheiten können Käufer vom Verkäufer ein Bodengutachten verlangen. So erhalten sie Gewissheit über den Kontaminationszustand des Bodens. Altlasten können den Wert eines Grundstückes mindern und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Sie möchten mehr dazu wissen? Unser Kundenservice beantwortet Ihre Fragen.