Bereitstellung Gefahrgutbeauftragter

Unsere Leistungen
- Bereitstellung eines professionellen Gefahrgutbeauftragten
- Überwachung der Einhaltung der Beförderungsvorschriften für Gefahrgut
- Beratung zu Verpackung, Versendung, Transport sowie Be- und Entladung gefährlicher Güter
- Erstellung eines Jahresberichtes für Unternehmensleitung und Behörden
- Unterstützung bei der Meldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern gemäß § 12 Gefahrgutbeförderungsgesetz
Ihr Vorteil
Saubermacher stellt Ihnen fachlich qualifiziertes und routiniertes Personal zur Verfügung, das alle Aspekte im Umgang mit Gefahrgütern kennt und für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Gefahrguttransporte sorgt.
- Reibungsloser Ablauf in sämtlichen gefahrgutrelevanten Transportprozessen
- Konzentration auf Ihre Kernkompetenzen
- Kostengünstige Lösung: keine Schulung bzw. laufende Fortbildung eigener Mitarbeiter
- Ständiger Zugriff auf geprüftes Fachpersonal
- Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Gefährliche Abfälle
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Häufige Fragen
Unternehmen, die nach den Vorschriften gemäß ADR, RID oder ADN den Versand oder die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen übernehmen, müssen mind. einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Gefahrgutbeauftragte werden auch oft als Sicherheitsberater oder qualifizierte Personen bezeichnet. Es muss sich hierbei nicht um Beschäftigte des eigenen Unternehmens handeln, es können auch externe Gefahrgutbeauftragte bestellt werden. Die Anzahl der Gefahrgutbeauftragten ist abhängig von Größe und Organisationsform des Betriebs sowie der transportierten Gefahrgutmenge.
Hauptaufgabe besteht in der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Darunter fallen:
- Laufende Beratung des Unternehmens zur Beförderung gefährlicher Güter (Verpackung, Dokumentation, Überwachung, …)
- Erstellung eines jährlichen Berichts für die Unternehmensleitung oder Behörden über die Beförderung gefährlicher Güter. Berichte müssen fünf Jahre aufbewahrt und auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden.
Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten die Überprüfung der folgenden Verfahren:
- Sicherstellung der Vorschriften zur Identifizierung des gefährlichen Guts
- Berücksichtigung der speziellen Anforderungen beim Kauf von Beförderungsmitteln
- Beratung im Zusammenhang mit Verpackungs- und Transportmodus auf Basis wirtschaftlicher und nachhaltiger Erwägungen
- Schulung der Mitarbeiter, einschließlich Updates zu revidierten Vorschriften
- Beratung und fristgerechte Dokumentation sowie Behördenmeldung nach Unfällen oder Zwischenfällen, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten gemäß § 12 Gefahrgutbeförderungsgesetz
Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis vorlegen. Der Nachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Er wird automatisch um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises im letzten Jahr der Gültigkeit an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat. Schulungskurse für Gefahrgutbeauftragte dürfen in Österreich nur von mittels Bescheid anerkannten Schulungsveranstaltern durchgeführt werden.
Die Kosten für einen Gefahrgutbeauftragten sind abhängig von vielen Faktoren z. B. Komplexität der Abfallströme oder Anzahl der zu betreuenden Standorte. Im Normalfall wird ein Pauschalpreis pro Monat vereinbart. Kontaktieren Sie unser Kundenservice für ein individuelles Angebot.