Externer Abfall­beauftragter

Externe Abfallbeauftragte von Saubermacher erledigen sämtliche Aufgaben rund um das Abfallwirtschaftsgesetz für Sie.
Gemäß § 11 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen. Saubermacher unterstützt Sie dabei und übernimmt die Betreuung Ihres Betriebes.

Unsere Leistungen

  • Telefonische Beratung
  • Monitoring der Abfälle, Entsorgungswege und Rechtsvorschriften
  • Koordination der abfallwirtschaftlichen Organisation
  • Unterstützung bei Meldungen an die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS)
  • Konkrete Vorschläge für Optimierungen und Abfallvermeidung
  • Beratung abfallwirtschaftlicher Aspekte bei Materialbeschaffung und Produktion
  • Kontrolle und Aktualisierung des bestehenden Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Fachschulungen von Mitarbeitern
  • Erstellung von Berichten, z. B. für die Geschäftsführung
  • Unterstützung bei Behörden

Ihr Vorteil

Unsere Fachexperten erledigen sämtliche Aufgaben rund um das Abfallwirtschaftsgesetz für Sie. Verlässlich und abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

  • Zeitersparnis durch langjährige Erfahrung und Fachwissen
  • Konzentration auf Ihre Kerntätigkeiten
  • Einhaltung des Abfallwirtschaftsgesetzes und aller Verordnungen
  • Keine Kosten für Schulungen oder Fachliteratur für eigene Mitarbeiter
  • Maßgeschneiderte Lösungskonzepte

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Häufige Fragen

Gemäß § 11 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, ist in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen.

Überwachungspflicht: Der Abfallbeauftragte hat die Einhaltung von abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhender Bescheide zu überwachen.

Informationspflicht: Darüber hinaus sollte die Geschäftsleitung über Potenziale, Mängel und sonstige Auffälligkeiten regelmäßig informiert werden.

Weitere Aufgaben umfassen:

  • Umsetzung der den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Vorschriften
  • Unterstützung in abfallrelevanten Fragestellungen
  • Erstellung oder Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten

Der Abfallbeauftragte muss das Wissen über die abfallrechtlichen Vorschriften etc. haben. Es gibt unterschiedliche Wege und Arten, wie diese Qualifikation aufgebaut wird. Sämtliche Seminarveranstalter bieten eine Ausbildung für Abfallbeauftragte an. Eine erfolgreiche Absolvierung dieser Kurse wird in der bisherigen Praxis als ausreichender Nachweis für die fachliche Qualifizierung anerkannt.

Der Betriebsinhaber muss den Abfallbeauftragten bei der Ausübung seiner Aufgaben unterstützen, indem er ihm ausreichend Arbeitszeit, Zugang zu Weiterbildungen und die notwendigen Hilfsmittel bereitstellt.

Die Kosten für einen externen Abfallbeauftragten sind abhängig von mehreren Faktoren. Im Normalfall wird ein Pauschalpreis pro Monat vereinbart. Kontaktieren Sie unser Kundenservice für ein individuelles Angebot.

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