Grund­legende Charakte­risie­rung von Aus­hub­material

Sie wollen Ihren Aushub entsorgen? Beachten Sie, dass eine grundlegende Charakterisierung des Aushubs ab einer Menge von 2.000 Tonnen verpflichtend ist.
Die Voraussetzung für die Verwertung und Deponierung von Aushubmaterial ist eine grundlegende Charakterisierung gemäß Deponieverordnung (DVO) bzw. Bundesabfallwirtschaftsplan. Die Informationen der abfallchemischen Untersuchung müssen dem Deponiebetreiber mittels Beurteilungsnachweis übergeben werden. Diese dienen der Einstufung zur richtigen Deponie(unter)klasse sowie als Nachweis der Deponierbarkeit. Die Profis unserer akkreditierten Prüf- und Inspektionsstelle (Labor clug) übernehmen für Sie sämtliche Analysen, z. B. die gesetzlich geforderte grundlegende Charakterisierung von Böden und Abfällen.

Unsere Leistungen

  • Erhebung der notwendigen Informationen gemäß dem 4. Abschnitt der Deponieverordnung
  • Ausarbeitung eines Probenahmeplans
  • Durchführung der normgerechten Probenahme von z. B.
    • Aushubmaterial vor Aushub (in-situ) sowie nach Aushub (ex-situ)
    • Ausgewiesenen Flächen gemäß ALSAG
    • Tunnelausbruchmaterial
    • Gleisaushubmaterial
    • Sonstigen einmalig anfallenden Abfällen
    • Abfallströmen
    • Wiederkehrend anfallenden Abfällen
    • MBA-Material
  • Abfallchemische Beurteilung (grundlegende Charakterisierung)
  • Aushubbegleitung (abfallchemische Bauaufsicht) inkl. Aushubdurchführung
  • Optimale und umweltgerechte Verwertung und Entsorgung des Aushubmaterials bzw. der Abfälle

Ihre Vorteile

  • Rechtssicherheit (DVO, Bundesabfallwirtschaftsplan, Recycling-Baustoff-Verordnung)
  • Budgetsicherheit durch frühzeitige Kostenplanung
  • Kosteneinsparung, z. B. durch Eingrenzung möglicher Kontaminationen
  • Zahlreiche nachhaltige Verwertungsmöglichkeiten wie Untergrundverfüllung und Rekultivierung
  • Hohe Wirtschaftlichkeit
  • Akkreditierte und unabhängige Prüf- und Inspektionsstelle
  • Alles aus einer Hand

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Häufige Fragen

Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) ist die rechtliche Grundlage der Finanzierung der Sanierung von Altlasten. Die Einhebung des Altlastenbeitrages erfolgt von den zuständigen Zollämtern. Dem Altlastenbeitrag unterliegen u. a. Ablagerungen von Abfällen, Verbrennen von Abfällen, Lagerung von Abfällen zur Beseitigung und Geländeverfüllungen sowie Export von Abfällen.

Ja, jedoch gibt es eine Mengenschwelle, unter dieser keine analytische Untersuchung notwendig ist. Gem. §13, Abs. (1), Z 3 der DeponieVO gelten für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial bestimmte Regelungen. Wenn das gesamte als Abfall anfallende Bodenaushubmaterial eines Bauvorhabens nicht mehr als 2.000 Tonnen beträgt, sind keine analytischen Untersuchungen erforderlich. Es muss jedoch bestätigt werden, dass keine augenscheinlichen Verunreinigungen beim Aushub wahrgenommen wurden und Hinweise auf Verunreinigungen fehlen. Das Bodenaushubmaterial von verschiedenen Bauvorhaben darf nicht vermischt werden.

Eine Deponie ist eine bauliche und technische Einrichtung, deren Ziel es ist, die Umweltbelastung durch die Ablagerung von Abfällen möglichst gering zu halten. In Österreich gibt es folgende Deponiearten:

  • Bodenaushubdeponie
  • Inertabfalldeponie
  • Deponien für nicht gefährlichen Abfall
    • Baurestmassendeponie
    • Reststoffdeponie
    • Massenabfalldeponie
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