Ölabscheiderreinigung
Moser Umwelttechnik ist nun Teil der Saubermacher-Familie.
Ihr zuverlässiger Dienstleister in allen abfallwirtschaftlichen Fragen. Nutzen Sie unseren Service: Wir warten fachgerecht alle Teile Ihres Ölabscheiders und Sandfangs und stellen sicher, dass Ihre Anlage dauerhaft störungsfrei und vorschriftsmäßig arbeitet. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
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Der Klimawandel verursacht zunehmend extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überflutungen und Co. Daher ist es besonders wichtig, dass Ihre Ölabscheideranlage jederzeit vollumfänglich funktioniert. Als Anlagenbesitzer sind Sie dafür zuständig und auch haftbar.
Es gibt unterschiedliche Arten von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen, z. B. Fettabscheider, Ölabscheider, Benzinabscheider oder Mineralölabscheider. Die Funktionsweise ist überall die gleiche, Leichtflüssigkeiten, wie z. B. Öle, werden durch Aufschwimmen und Rückhalten vom Abwasser getrennt.
Unsere Leistungen
- Fachgerechte Reinigung aller Abscheiderteile
- Zertifizierte Wartung des Ölabscheiders (gesetzlich halbjährlich vorgeschrieben) inkl. gesetzlich anerkannter Probenahme, Abwasseranalyse und Dokumentation
- Messung der Ölschichtdicke und Schlammhöhe
- Überprüfung des selbsttätigen Verschlusses
- Kontrolle des Filters bezüglich Durchlässigkeit
- Check Ihres vorhandenen bzw. Erhalt eines neuen Wartungsbuches
- Fachgerechte Generalinspektion der Anlage durch zertifizierte Experten (alle 5 Jahre gesetzlich verpflichtend)
- Umweltfreundliche Aufbereitung und Verwertung der Abfälle
- Ölabscheider-Sorglos-Paket zum Fixpreis
- Monatliche Eigenkontrolle lt. Wartungsbuch
- Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtungen (Schwimmer)
- Messung der Schlammhöhe
- Messung der Ölschichtstärke
- Eintragung ins Wartungsbuch
- Ölabscheider-/Sandfang-Reinigung nach Bedarf
- Entsorgung der anfallenden Abfälle bei Bedarf
Ihre Vorteile
- Maximierung der Funktionsfähigkeit und Lebensdauer
- Rechtlich und technisch sicherer Anlagenbetrieb
- Kostenminimierung durch kompetente Beratung und Fachwissen
- Sicherheit durch Dokumentation aller Wartungs- und Reinigungsprozesse im Wartungsbuch
- Facharbeiter mit umfangreichem Fachwissen
- Gesetzlich anerkannte Abwasseranalyse und Probenahme
- Individuelle Leistungen im Sorglos-Paket zum Fixpreis
Sie möchten diesen Service nutzen?
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Häufige Fragen
Die Behörden und Sachverständige kontrollieren die Funktionstüchtigkeit der Abscheideanlagen im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes, der Indirekteinleiterverordnung sowie der Direkteinleiterverordnung. Saubermacher empfiehlt, die Reinigung mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Regelmäßig gereinigte Anlagen garantieren die Funktionstüchtigkeit.
Lt. ÖNORM EN 858-2 müssen Ölabscheideranlagen durch eine sachkundige Person alle 6 Monate geprüft werden. Der Umfang dieser Wartung betrifft einerseits den Schlammfang, den Abscheider selbst sowie den Probenahmeschacht.
Es gibt folgende Rechtsvorschriften, welche die Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern bzw. Abscheideranlagen regeln:
- Önorm EN 858-2 (und 1)
- ÖWAV Regelblatt 33
- Wartungsbuch-Herstellerempfehlung
- Indirekteinleiterverordnung
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
Es sollte monatlich eine Kontrolle der Abscheideanlage durchgeführt und ins Wartungsbuch eingetragen werden. Das kann der Anlagenbesitzer selbst erledigen oder im Rahmen des Saubermacher Sorglos-Pakets bequem auslagern.
Lt. Önorm EN 858-2 ist eine Wartung alle 6 Monate und eine Generalinspektion des Abscheiders alle 5 Jahre vorgeschrieben.
Das Regelblatt 33 der ÖWAV schreibt darüber hinaus eine Fremdüberwachung mind. alle 2 Jahre vor. Gemäß Indirekteinleitervertrag sollte die Fremdüberwachung jährlich erfolgen.
In eine Ölabscheideranlage dürfen keine Fäkalien, mit organischen Fetten belastetes Schmutzwasser oder unbelastetes Regenwasser eingeleitet werden. Somit dürfen in Ölabscheider nur jene Abwässer zugeleitet werden, die Leichtflüssigkeiten enthalten können.
Ölabscheider oder allgemein Leichtflüssigkeitsabscheider kommen bei verunreinigtem Abwasser mit mineralischen Ölen zum Einsatz. Zu diesen sog. Leichtflüssigkeiten gehören z. B. Heizöl, Benzin, Diesel oder Schmieröle. Die Abscheider verhindern, dass diese Öle in das Grundwasser und in die Kanalanlage gelangen. Zum Beispiel benötigen Waschanlagen Ölabscheider.
Fettabscheider sind nach DIN EN 1825 bzw. DIN 4040 vorgeschrieben, um mit Fetten und Ölen verunreinigtes Schmutzwasser zurückzuhalten. Für folgende Betriebe z. B. sind Fettabscheider vorgeschrieben:
- Gastronomie
- Hotellerie
- Seifenfabriken
- Ölmühlen
- Schlachthöfe
- Lebensmittelverarbeitung
Sie möchten eine Fettabscheiderreinigung durchführen oder die Inhalte des Fettabscheiders entsorgen? Unser Kundenservice freut sich über Ihre Anfrage.