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Dr. Martin Eisenberger
10. Mai 2021

Tipps zum Abfallrecht

Rechtsanwalt Dr. Martin Eisenberger LL.M, Experte im Bereich Umwelt- und Abfallrecht, begeisterte als Vortragender bei unserer virtuellen Kundenveranstaltung „Saubermacher Akademie“. Hier finden Sie ein paar seiner Tipps zum Abfallrecht, die Sie unbedingt kennen sollten.

Das Abfallrecht ist eine sehr komplexe, rechtlich-technische Materie, die sich in einem steten Wandel befindet. Eine präventive fachkundige Beratung ist unerlässlich, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Es beginnt schon mit der richtigen Interpretation des Abfallbegriffs, der in Österreich von Behörden und Höchstgerichten extrem weit, also „pro Abfalleigenschaft“, ausgelegt wird. Damit berührt das Abfallrecht jeden in Österreich, Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand. Sei es beim Bau, der Garten- und Parkpflege, im Gesundheitswesen, bei der Produktion oder im täglichen Büroalltag. Bei jeder Tätigkeit fällt Abfall an, der zu entsorgen, also zu verwerten oder zu beseitigen ist. Der richtige rechtliche und sachliche Umgang mit diesen Abfällen kann helfen, massiv Kosten und Steuern/Abgaben zu sparen.

Auch die Pflichten und damit der Verwaltungsaufwand für Abfallbesitzer, worunter auch Abfallersterzeuger fallen, werden immer umfangreicher. Neben den bestehenden Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten wird in naher Zukunft auch die Begleitscheinpflicht für den Transport gefährlicher Abfälle auf POP-Abfälle, also Abfälle, die persistent organische Schadstoffe beinhalten, erweitert, auch wenn diese nicht gefährlich sind. Die Übergabe von Abfällen an unbefugte und damit nicht berechtigte Sammler oder Behandler ist ebenso unter Strafe gestellt wie das unzulässige Vermischen von Abfällen.

Mitarbeiter von Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, haften auch für Fehler, die im Abfallbereich passieren. Das Abfallrecht und die Nebengesetze bieten aber auch Chancen. Durch proaktives Vorgehen können Fehler vermieden und kann Planungssicherheit bewirkt werden. Da das österreichische Abfallrecht sehr stark vom europäischen Recht geprägt und beeinflusst wird, ist auch ein Blick über den Tellerrand der innerstaatlichen Gesetzgebung erforderlich. Die Institutionen der EU kündigen die geplanten Änderungen stets sehr langfristig an und die frühzeitige Beschäftigung mit diesen Plänen kann für die Erlangung von Wettbewerbsvorteilen genützt werden. Trotz aller rechtlichen Hürden sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass Abfall einen Rohstoff darstellt, der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden soll.