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Welttag der Batterie 2024, E-Auto-Batterie-Recycling
14. Feber 2024

Sicher und nach­haltig: Sauber­macher optimiert Batterie­kreis­lauf der E-Mobilität

Im Jahr 2023 wurden in Österreich knapp 40 Prozent mehr E-Pkws zu­gelassen als im Jahr davor – das sind bereits 20 Prozent der Neu­zulassungen. Das bringt zahl­reiche Heraus­forderungen für Kfz-Be­triebe und Co mit sich. Auch die gesetzlichen An­forderungen steigen. So gilt ab 18. Februar – dem Welt­tag der Batterie – die neue EU-Batterie­ver­ordnung. Sie liefert wichtige Grund­lagen für mehr Ressourcen­effizienz und das Schließen von Roh­stoff­kreis­läufen. Saubermacher hat hier eine Pio­nier­rolle und unter­stützt Auto­händler und Werk­stätten mit maß­ge­schneiderten Services für mehr Kreis­lauf­wirtschaft.

Neue Batterieverordnung ab Februar 2024

Die ab 18. Februar 2024 geltende EU-Batterieverordnung bringt nicht nur für E-Auto­batterien, sondern für sämtliche Batterie­arten umfassende öko­logische An­forderungen entlang des gesamten Lebens­zyklus. Diese beziehen sich beispiels­weise auf den CO2-Fuß­abdruck, die Lang­lebigkeit, An­forderungen zur Ent­nehm­barkeit bzw. Aus­tausch­barkeit, den Rezy­klat­einsatz sowie die Sammlung, Wieder­verwendung und das Re­cycling am Lebens­ende. Das stellt auch Kfz-Betriebe vor neue Auf­gaben und Ver­ant­wortlichkeiten. Importeure bzw. Erst­inverkehr­setzer müssen sich im Rahmen der er­weiterten Hersteller­verantwortung um die Rück­nahme und Ent­sorgung ihrer Batterien kümmern. Beispiels­weise müssen ihre Händler und Vertrags­werkstätten die geeignete Sammel­infrastruktur gewähr­leisten und Alt­batterien jeglicher Her­kunft und Zusammen­setzung vor Ort un­entgeltlich zurück­nehmen. Außer­dem sind sie ver­pflichtet, strenge Sicherheits­maßnahmen um­zusetzen sowie für fach­gerechte Doku­mentation für Be­hörden, Ver­sicherungen etc. zu sorgen.

Ein wesentliches Ziel der neuen EU-Batterie­verordnung ist, ambitionierte Recycling­effizienzen und Verwertungs­quoten zu erreichen. Bei Lithium-Batterien sollen z.B. in drei Jahren 65 Prozent des durch­schnittlichen Gewichts recycelt werden, in acht Jahren bereits 70 Prozent. Als Aus­gangs­basis dafür ist die fach­gerechte und sichere Lagerung sowie eine pro­fessionelle Sammlung der E-Batterien bei den ver­schiedenen Anfall­stellen, z. B. Kfz-Werk­stätten, not­wendig.

Recyclingrohstoffe künftig gefragt

Auch wenn das Recycling von E-Auto­batterien derzeit aufgrund der hohen Verwertungs­kosten und geringen Mengen noch nicht wirt­schaftlich ist, kommt man daran nicht vorbei. Der Bedarf an knappen Roh­stoffen steigt stetig an. In Europa gibt es jedoch keine relevanten Roh­stoff­vorkommen. Kobalt kommt zu mehr als 70 Prozent aus der Demo­kratischen Republik Kongo. Der Ab­bau erfolgt zum Teil unter frag­würdigen Um­ständen und rund drei Viertel der Minen befinden sich in chinesischem Besitz. Lithium­vorkommen gibt es zwar auch in Europa, jedoch ist der Ab­bau problematisch. Steigende Roh­stoff­preise be­ein­flussen den Markt genauso. Daher ist es umso wichtiger, Primär­rohstoffe wie Kobalt, Nickel und Lithium zu 100 Prozent im Kreis­lauf zu halten. Diesen Um­ständen trägt die neue EU-Batterie­verordnung nun Rechnung.

Nachhaltige Gesamtlösung für die E-Autobranche

2023 wurden bereits knapp 50.000 E-Autos in Österreich neu zugelassen, das sind 20 % der Neu­zulassungen im letzten Jahr. Insgesamt sind derzeit über 155.000 E-Autos auf heimischen Straßen unterwegs (Quelle: BEÖ). Der Boom von Elektrofahrzeugen hat nicht nur einen maß­geblichen Einfluss auf die Ent­sorgungsbranche, auch Auto­häuser und Werk­stätten stehen vor großen Heraus­forderungen. Bei Unfall, Reparatur oder Tausch waren die Prozesse rund um das Handling von E-Auto­batterien bisher noch nicht aus­reichend klar geregelt bzw. überhaupt definiert. Die EU-Batterie­ver­ordnung liefert hier zwar viele Vor­gaben. Die An­forderungen daraus und ihre Um­setzung ist komplex und kosten­intensiv.

Genau hier setzt Sauber­macher Battery Services, ein Ge­meinschafts­unternehmen von Denzel, Porsche Austria und Saubermacher, an und unter­stützt mit einer einzig­artigen Komplett­lösung für Werk­stätten und Auto­häuser.

Hersteller und Importeure können ihre Ver­antwortung auch direkt an Abfall­wirtschafts­unter­nehmen mit ent­sprechenden Kompetenzen bzw. Ge­nehmigungen weitergeben. Saubermacher Battery Services bietet diese Dienst­leistung österreich­weit für alle Import­gesellschaften an und verfügt über die nötige Er­fahrung im Handling sowie die Infra­struktur, um flächen­deckend unter­stützen zu können. Neben der Ent­sorgungs- und Auf­bereitungs­dienstleistung werden inno­vative Quaran­täne-Con­tainer und Auf­bewahrungs­boxen bereit­gestellt.

Klaus Edelsbrunner, Bundes­gremial­obmann der Wirtschafts­kammer Österreich, Sparte Fahr­zeug­handel, hat die Ge­meinschafts­initiative, die bereits 2022 ins Leben gerufen wurde, be­gleitet und setzt auf die Leistungen der Sauber­macher Battery Services: „Der Ab­lauf durch einen ver­lässlichen Partner, der die Ab­wicklung über­nimmt und so­mit für die Be­triebe ver­einfacht, war ein aus­schlag­gebender Punkt für mich. Da­rüber hinaus stellt Sauber­macher als Spezialist sicher, dass die Ab­wicklung für Be­triebe und im End­effekt für den Kunden den gesetzlichen Vor­schriften ent­sprechend voll­endet wird. Zu­sätzlich lassen sich die Kosten auf­grund der ver­schiedenen Pakete flexibel gestalten.“

Stefan Hutschinski, Funktionär der Wirtschafts­kammer Österreich, Sparte Fahrzeug­handel und Inhaber mehrerer Autohäuser in Wien, ist von der Lösung überzeugt: „Das Service von Sauber­macher in diesem Bereich ist österreich­weit sehr wert­voll für die Kfz-Betriebe. Es erspart uns allen enorme Investitionen in eine Infra­struktur, die voraussichtlich auch nur selten zum Ein­satz gekommen wäre. Gerade bei der der­zeitigen schnel­len Ent­wicklung auf diesem Gebiet setzt dies die not­wendig hohen Maß­stäbe in Sachen Sicherheit und Umwelt­schutz – für unsere Be­triebe, die Be­hörden und letztlich endlich unsere Kunden!“

Nachhaltige Gesamtlösung für die E-Autobranche.
Foto (v.l.n.r.). Stefan Hutschinski, Funktionär Wirtschaftskammer Österreich; Hans Roth, Saubermacher Gründer. Fotorechte: Saubermacher/Tanzer.

Betriebsanlagengenehmigung schafft Unsicherheiten

Eine komplexe Hürde für Kfz-Betriebe stellen vor allem die Heraus­forderungen im Zusammen­hang mit der Betriebs­anlagen­genehmigung für Hochvolt-Tätigkeiten dar. Alle Händler und Werkstätten, die E-Autos reparieren, benötigen eine solche Ge­nehmigung. Die langen Be­hörden­wege und die Un­einigkeit zwischen ver­schiedenen Ämtern verschärfen den Pro­zess zusätzlich. Hier berät und unter­stützt Sauber­macher Battery Services mit seinem Knowhow. Im Fokus stehen Arbeit­nehmer­sicherheit und der Schutz der Betriebs­stätte. Die fach­gerechte Sammlung und Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien trägt zur Werk­statt­sicherheit bei, sorgt für die Ein­haltung der gesetz­lichen Vor­gaben und leistet auch einen be­deutenden Bei­trag zum Klima­schutz im Kontext der E-Mobilität.

Hans Roth, Saubermacher Gründer, bekräftigt: „Ich begrüße die neue Batterie­verordnung mit dem An­sinnen, den Kreis­lauf bei Batterien zu schließen. Wert­volle und seltene Roh­stoffe zu retten und wieder­zu­ver­wenden, ist ein wichtiges Ziel im Rahmen der Ver­kehrs- und Energie­wende. Wir wollen unserer Ver­antwortung nach­kommen und Kfz-Betriebe best­möglich dabei unter­stützen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Edelsbrunner und Herrn Hutschinski und ihren Be­trieben für diese innovativen Partner­schaften.“

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