14. März 2020
Coronavirus: Schutzmaßnahme
Als Teil der kritischen Infrastruktur ist Saubermacher von den angeordneten Betriebsschließungen nicht betroffen. Wir führen unsere Entsorgungsleistungen wie gewohnt durch. Der Schutz unserer MitarbeiterInnen, unserer KundInnen und der Gesellschaft ist uns sehr wichtig. Daher treffen wir in dieser außergewöhnlichen Situation eine außergewöhnliche Maßnahme: Um das Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko des Coronavirus zu minimieren, treten ab Dienstag, 17. März 2020, bis auf Weiteres spezielle Sicherheitsvorkehrungen in
Kraft, die sich auf die Einholung von Unterschriften beziehen. Alle Informationen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.