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Julia Hobohm im Interview zu den Änderungen der EU-Batterieverordnung; Fotorechte GRS Batterien Service GmbH
19. Feber 2024

EU-Batterieverordnung

Mit 18. Februar 2024 tritt die Batterieverordnung in Kraft. Im Hinblick auf den European Green Deal soll die Kreis­lauf­wirt­schaft im Bereich der Batterien verbessert und der Ressourcenverbrauch für die Herstellung um­welt­scho­nender werden.

Wir haben Julia Hobohm, in­ter­na­tionale Batterie- und System-Expertin in der Sau­ber­ma­cher Gruppe und Geschäftsführerin GRS Service GmbH, zu den wesentlichen Änderungen befragt.

Die EU-Batterieverordnung wurde am 28. Juli 2023 kund­gemacht und gilt ab dem 18. Februar 2024 (mit eini­gen Aus­nahmen) in sämtlichen Mit­gliedstaaten. Wer ist kon­kret davon betroffen?

Julia Hobohm: Die neue EU-Batterieverordnung trat am 17. August 2023 in Kraft, gilt ab dem 18. Februar 2024 und sieht eine schrittweise Umset­zung der ver­schie­denen Vorschriften vor:

  • Unternehmen sollten ab dem 18. Februar 2027 die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien und LMT-Batterien sicherstellen.
  • Ab dem 18. August 2024 gelten für Wirtschaftsakteure andere Pflichten als die Sorgfaltspflicht und das End-of-Life-Management.
  • Von Ausnahmen abgesehen, gelten ab dem 18. August 2024 auch Re­ge­lun­gen zu Konformitätsbewertungsverfahren für Batterien.
  • Ab dem 18. August 2025 müssen Vorschriften zur Entsorgung von Bat­te­rien am Ende ihrer Lebensdauer eingehalten werden.
  • Bis zum 18. August 2025 legen die Mitgliedstaaten Sanktionen für Ver­stöße gegen diese Verordnung fest, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.

Die Batterieverordnung erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Her­stel­lern, Importeuren und Händlern aller Arten von Batterien auf dem EU-Markt, um wesentliche Änderungen bei der Kennzeichnung, dem End-of-Life-Management und der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette vor­zu­neh­men.

Was sind die wesentlichen Neuerungen und was bringen sie für Umwelt und Gesellschaft?

Hobohm: Die EU-Batterieverordnung ist eine Produktverordnung für den gesamten Produktlebensweg von der Beschaffung der Rohstoffe zur Herstellung der Batterien, dem Vertrieb, der Nutzung, Wiederver­wen­dung, bis zum En­de der Lebensdauer, also Sammlung, Zerlegung und Recycling.

Wesentliche Neuerungen sind die Einführung neuer Batteriearten, neue Sammelquoten, Mindestrezyklatgehalte für bestimmte Batteriearten, neue Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit, Re­ge­lun­gen zur Bestimmung des CO2-Fußabdrucks, Min­dest­an­for­de­run­gen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit, Verbot nicht aufladbarer All­zweck­bat­te­rien und Einführung eines Batteriepasses.

Welche Auswirkungen hat die neue Batt-VO auf den Wirt­schaftsstandort Europa, speziell in Hinblick auf Bat­te­rie­erzeugung und -entsorgung?

Hobohm: Die neuen Regeln werden die Wettbewerbsfähigkeit der eu­ro­päischen Industrie fördern und dafür sorgen, dass neue Batterien zum grünen Wandel beitragen. Es geht darum, dass Batterien nach­hal­ti­ger designt und fachgerecht gesammelt, wiederverwendet und re­cy­celt werden.

Wesentliches Ziel der neuen Vorschriften ist es auch, das Funktionieren des Binnenmarkts für Batterien zu verbessern und dank der Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für einen faireren Wettbewerb zu sorgen. Es wird weiterhin erwartet, dass die neue EU-Bat­terieverordnung zu einem globalen Maßstab wird und vergleichbare Re­ge­lungen in ihren Bemühungen zur Regulierung der Bat­te­rie­nach­hal­tig­keit, -sicherheit und des End-of-Life-Managements übertrifft.

Ing. Dr. Julia Hobohm, Geschäftsführerin GRS Service GmbH, stellvertretende Vorstandssprecherin Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V. sowie Member of the International Advisory Panel und Battery Stewardship Council; Fotorechte GRS Batterien Service GmbH
Ing. Dr. Julia Hobohm, Geschäftsführerin GRS Service GmbH, stellvertretende Vorstandssprecherin Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V. sowie Member of the International Advisory Panel und Battery Stewardship Council; Fotorechte GRS Batterien Service GmbH

Es sind auch neue bzw. höhere Sammelziele vorgesehen. Was braucht es, um diese Sammelziele erreichen zu kön­nen?

Hobohm: Die aktuelle Sammelquote für Gerätealtbatterien aus der Bat­te­rie-Richt­linie von 45 % soll bis Ende 2027 auf 63 % und bis Ende 2030 auf 73 % angehoben werden. Für die neue LMT-Batterieart werden ebenfalls Min­dest-Sammelquoten eingeführt: 51 % bis Ende 2028 und 61 % bis En­de 2031. Sammelziele müssen realistisch sein und die von JRC (Ge­mein­same Forschungsstelle der EU) entwickelte Formel zur Be­rech­nung von „Available-for-collection“, die Batterie-Lebensdauer und Hoar­ding-Effekte miteinbezieht, muss auf Industriedaten basieren. Nach wie vor müssen neue Rücknahme-Systeme entwickelt und implementiert wer­den.

Transparenz und Information sind Eckpfeiler der neuen Batt-VO. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang digitale Lösungen? Sind die Ak­teu­re der Kreis­lauf­wirt­schaft hier ausreichend gut aufgestellt?

Hobohm: Ab 2024 müssen Hersteller in Europa den CO2-Fußabdruck ihrer Batterien offenlegen und ab 2027 einen Grenzwert für den Ausstoß von Koh­len­dio­xid (CO2) einhalten, der von der Europäischen Union (EU) ge­re­gelt wird und dessen Einhaltung von unabhängigen Auditoren ü­ber­prüft wird. Wer die Batterie verkauft, ist dafür verantwortlich, si­cher­zu­stel­len, dass sie über den Batteriepass verfügt, d. h. die Her­stel­ler von Elektrofahrzeugen (EV) für EV-Batterien oder der Bat­te­rie­her­stel­ler selbst, wenn die Batterie das Endprodukt ist, beispielsweise für ein Speichersystem.

Detailliertere Informationen über die Zusammensetzung der Batterie so­wie Informationen zur Demontage werden den in der Verordnung als „in­teressiert“ bezeichneten Personen zur Verfügung stehen. Diese Ent­schei­dung wird von zentraler Bedeutung für Unternehmen sein, die im Wett­be­werb um die Herstellung effizienterer Elektroautos und Spei­cher­sys­te­me Forderungen nach mehr Transparenz mit der Not­wen­dig­keit des Schutzes des geistigen Eigentums an der Bat­te­rie­che­mie unter einen Hut bringen müssen.

Sie wollen weiterhin rund um das Thema Abfallwirtschaft informiert bleiben, hier kommen Sie zum Branchen-Podcast mit Julia Hobohm und Tom Wilfler.