Verstopfung oder gesetzliche Vorschriften? Die besten Mittel für Abwassersysteme!
Wussten Sie, dass Grundwasser-Verunreinigungen durch undichte Kanal-Leitungen als Gemeingefährdung geahndet werden können? Im schlimmsten Fall zieht das hohe Geldstrafen, langwierige Strafverfahren und erhebliche Verhandlungskosten nach sich.
Die ÖNORM B 1300 empfiehlt für Hauskanal-Anlagen eine Kontrolle und Reinigung alle fünf bis acht Jahre. Schutzwasserkanäle sollten alle zwei Jahre geprüft werden. Im Gewerbebereich ist eine jährliche Kontrolle der Oberflächenentwässerung notwendig.
Für private Kanal-Anlagen sind die Vorgaben sehr umfangreich. Für Gewerbe und Industrie erhöhen sich diese Umweltauflagen aufgrund des Gewerbe- und Wasserrechts noch weiter. Die Profis von Saubermacher haben alle Vorschriften im Blick und helfen Ihnen, Ihre Pflichten zu erfüllen, die Umwelt zu schützen und Kosten zu sparen. Hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Und wenn nichts mehr geht – bei einer Verstopfung im Bad oder durch Starkregen verursachte Überschwemmungen – schafft Saubermacher mit seinen Leistungen rund um den Kanal rasch und sicher Abhilfe.
Hier finden Sie alle Leistungen rund um den Kanal.