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31. März 2020

Saubermacher ab 1.4.2020 in Kurzarbeit: Keine Beeinträch­tigung unserer Services für Sie

Saubermacher ist als Teil der systemerhaltenden Infrastruktur nicht von den angeordneten Betriebsschließungen betroffen. Im Gegenteil, die Erbringung unserer Entsorgungsleistungen ist unsere Verantwortung und Pflicht gegenüber unseren Auftraggebern und der Gesellschaft. Alle nicht der Grundversorgung dienenden Geschäfte und Gewerbebetriebe haben geschlossen. Auch die Industrie senkt derzeit Schritt für Schritt ihre Produktion.

Da unsere Kunden die Nachfrage verringern bzw. einstellen, setzt Saubermacher per 1. April 2020 auf das neue Corona-Kurzarbeitszeitmodell.

Es ist für uns die beste Möglichkeit, die Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter zu sichern und gleichzeitig unsere Dienstleistungen für den verbleibenden und sich laufend verändernden Bedarf verlässlich und in gewohnt bester Qualität zu erbringen. Sollten aufgrund neuer Rahmenbedingungen etwaige Service-Anpassungen für Ihr Unternehmen erforderlich sein, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen. Bitte geben auch Sie uns Bescheid, falls sich Ihr Dienstleistungsbedarf ändert.

Sie haben Fragen? Ihr/e gewohnte/r Ansprechpartner/In und unser Team im Kundenservice (T: 059 800 5000, E: kundenservice@saubermacher.at) steht Ihnen von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen für diese herausfordernde Zeit alles Gute, viel Energie und Gesundheit!

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