Saubermacher berät bei allen Fragen rund um Gefahrguttransport
24. November 2022

Neuerungen beim Gefahrgut­transport ab 2023

Bei Gefährlichen Gütern und speziellen Abfällen ist besondere Vorsicht angebracht. Oftmals beeinträchtigen sie die Umwelt, sind vielleicht sogar toxisch für Mensch, Tier und Pflanzenwelt. Deshalb ist es ganz wichtig, diese Stoffe sicher und konform zu verpacken, zu lagern und zu transportieren. Essentielle Vorschriften auf internationaler Ebene dazu bietet das ADR.

Aber auch nationale Regelungen, wie z. B. das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und weitere Verordnungen, wie etwa die Gefahrgutbeförderungsverordnung, sind zu beachten. Dabei geht es um Verpackung, Ladungssicherung und die Kennzeichnung von Gefahrgut im Straßenverkehr. Saubermacher Solution Managerin Ulrike Knaus und ADR-Experte Stefan Bierbaumer erklären, worauf Unternehmen besonders achten müssen und was sich im neuen Jahr ändert.

Saubermacher stellt Gefahrgutbeauftragte für Unternehmen
Saubermacher Solution Managerin Ulrike Knaus und ADR-Experte Stefan Bierbaumer beraten bei allen Fragen rund um Gefahrguttransport.

Was umfasst das ADR?

>> Ulrike Knaus: ADR ist ein Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es wurde 1957 in Genf geschlossen und enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Derzeit sind 54 Staaten dabei.

Für welche Unternehmen gelten die Vorschriften aus dem ADR und welche Pflichten gibt es?

>> Stefan Bierbaumer: Jedes Unternehmen in den ADR-Vertragsstaaten, das Gefahrgut versendet oder befördert, muss sich an die Vorgaben aus dem ADR halten. Das gilt auch für Firmen, welche die Verpackung, Beladung, Befüllung oder Entladung als Dienstleister übernehmen. Es betrifft nicht nur den Transport von herkömmlichen Versandstücken wie Fässern und Co., sondern auch den Transport in Tanks, z. B. Saugtankwagen sowie lose Schüttungen in Mulden oder Containern. Je nachdem, in welcher Rolle man sich befindet, also ob man Absender, Beförderer, Empfänger, Verpacker etc. ist, gelten spezifische Vorgaben. Wichtig ist jedenfalls, dass die zu transportierenden Güter richtig klassifiziert und gekennzeichnet sind, die korrekten Beförderungs- und Begleitpapiere ausgestellt und mitgenommen werden und die geeignete Verpackung verwendet wird. Außerdem sind Fahrzeug und Ladung auf Mängel zu überprüfen, eine Ladegutsicherung durchzuführen und die höchstzulässige Lademenge einzuhalten. ADR-Fahrzeuge müssen mit den vorgeschriebenen Ausrüstungen ausgestattet sein. Die Fahrer:innen dieser Fahrzeuge benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung.

Was tut sich bei der Verpackung von Gefahrgut?

>> Ulrike Knaus: Sehr erfreulich ist, dass man auf Recyclingmaterialien setzen will. Erstmals ist in der Richtlinie verankert, dass IBC-Transportbehälter in Zukunft aus recyceltem Kunststoff aus Industrieverpackungen bestehen dürfen. Die Behälter müssen jedoch entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem dürfen künftig faserverstärkte Kunststoffe (FVK) für ortsbewegliche Tanks verwendet werden. Diese weisen zahlreiche Vorteile im Vergleich zu anderen Gebinden auf, z. B. längere Lebensdauer, weniger Gewicht und auch geringere Kosten.

Wie sieht es bei der Änderung zu Gefahrgutbeauftragten aus?

>> Stefan Bierbaumer: Bei der Bestellung von Gefahrgutbeauftragten fällt die Übergangsfrist weg. Das heißt, dass jetzt auch die Absender von Gefahrgut verpflichtend einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragten) benennen müssen. Seine oder ihre Aufgabe ist es, Risiken vorzubeugen und die Voraussetzung zu schaffen, dass ein sicherer Transport für Umwelt und Menschen sichergestellt ist. Wer dies nicht berücksichtigt, muss mit Strafen von bis zu 4.000 Euro rechnen.

Was kann man machen, wenn man im Betrieb keine Ressourcen für Gefahrgutbeauftragte zur Verfügung hat?

>> Ulrike Knaus: Saubermacher stellt fachlich qualifizierte Gefahrgutbeauftragte bereit. Diese Experten kennen alle Aspekte im Umgang mit Gefahrgütern und sorgen für einen reibungslosen Ablauf aller Gefahrgutprozesse. Selbstverständlich beraten wir auch bei allen Fragen zu Transport und Verwertung von gefährlichen Abfällen.

Tipp: Mehr Informationen finden Sie hier.

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